Verkauf selbstgemachter Software

Guten Tag.

In der FAQ 325 stehen einige Definitionen zum Thema „Gewerbliche Einkünfte“ und „Liebhaberei“.
Ich würde nun gerne wissen, wie sich dies auf den Handel mit selbstgemachter Software anwenden läßt:

  1. Nachhaltigkeit
    Die Software wird nur einmal in einem begrenzten Zeitraum erstellt, und dann immer wieder über einen unbegrenzten Zeitraum hinweg verkauft.
    Ist damit das Kriterium der „Nachhaltigkeit“ erfüllt? Meiner Meinung nach eher nicht, weil die eigentliche Arbeit nur einmalig durchgeführt wurde.

  2. Gewinnerzielungsabsicht
    Wenn die Einnahmen nur wenige 100 Euro pro Jahr betragen, können dann Ausgaben für den Vertrieb (Homepage) und die zur Entwicklung notwendigen Computer-Hard- und Software gegengerechnet werden, so dass man lediglich von Einnahmen zu Kostendeckung sprechen kann?
    Oder anders ausgedrückt: Handelt es sich in diesem Fall um sogenannte „Liebhaberei“, welche steuerfrei ist?

Und dazu noch eine dritte Frage: muss man für solch einen geringfügigen Handel mit Software ein Gewerbe anmelden oder die Einnahmen in der Steuererklärung angeben?

Gruß,
Markus

Moin,

  1. Nachhaltigkeit
    Die Software wird nur einmal in einem begrenzten Zeitraum
    erstellt, und dann immer wieder über einen unbegrenzten
    Zeitraum hinweg verkauft.
    Ist damit das Kriterium der „Nachhaltigkeit“ erfüllt? Meiner
    Meinung nach eher nicht, weil die eigentliche Arbeit nur
    einmalig durchgeführt wurde.

Die Nachhaltigkeit würde sich in dem fall nicht auf die Programmierleistung beschränken sondern den verkauf.

  1. Gewinnerzielungsabsicht
    Wenn die Einnahmen nur wenige 100 Euro pro Jahr betragen,
    können dann Ausgaben für den Vertrieb (Homepage) und die zur
    Entwicklung notwendigen Computer-Hard- und Software
    gegengerechnet werden, so dass man lediglich von Einnahmen zu
    Kostendeckung sprechen kann?
    Oder anders ausgedrückt: Handelt es sich in diesem Fall um
    sogenannte „Liebhaberei“, welche steuerfrei ist?

Liebhaberrei kann ich mir nicht vorstellen, da derjenige ja damit (wenn auch wenig) Geld verdienen will.

Und dazu noch eine dritte Frage: muss man für solch einen
geringfügigen Handel mit Software ein Gewerbe anmelden oder
die Einnahmen in der Steuererklärung angeben?

In Deutschland besteht Gewerbefreiheit und es gibt nur einige Ausnahmen, die eine Gewerbeanmeldung zwingend vorraussetzten. Im genannten Beispiel müsste aber keine Gewerbeanmeldung gemacht werden. Angeben muss man die Einnahmen so oder so.

Vg
Mario