Hallo
wenn man die Hotelkosten eines Mitarbeiters des französischen Headquarters bezahlt und sich die Kosten wieder erstatten lässt bzw. die Kosten dem Headquarter weiterberechnet. Wie bucht man dann diesen Vorgang ?
Vorschlag:
Kosten+Vorsteuer an Kreditor (für die Hotelrechnung die wir bezahlen)
Kreditor an Bank (Bezahlung Hotelrechnung)
Weiterbelastung:
Debitor frz. Headquarter an Vorauszahlungen Nettobetrag)
Bank an Debitor frz. Headquarter(Nettobetrag)
Es handelt sich also um einen sog. Intercompany-Vorgang. Vielleicht weiss auch jemand wie man das ganze nach Swiss Fer GAAP und US-GAAP bucht und ob es da Unterschiede gibt ?
Besten dank im voraus.
Gruss
Aaliyah
Servus,
Wie bucht man dann diesen Vorgang ?
Das kommt drauf an, wie er genau stattgefunden hat. Wenn die Hotelkosten im Namen und auf Rechnung der frz. Schwester/Mutter oder wasauchimmer getragen wurden, fließen sie überhaupt nicht in die GuV ein, sondern aus der Verbindlichkeit ggü. dem Hotel entsteht unmittelbar eine Forderung ggü. der französischen Gesellschaft: Per Forderungen an verbundene Unternehmen an Verbindlichkeiten aus LuL.
Da findet dann auch umsatzsteuerlich nichts statt.
Wenn der Vorgang tatsächlich zu Aufwand bei der deutschen Gesellschaft geführt hat, ist dieses:
Kosten+Vorsteuer an Kreditor (für die Hotelrechnung die wir
bezahlen)
Kreditor an Bank (Bezahlung Hotelrechnung)
sicherlich richtig. Aber zur
Weiterbelastung:
verstehe ich dieses:
Debitor frz. Headquarter an Vorauszahlungen Nettobetrag)
überhaupt nicht. Was bedeutet „Vorauszahlungen“? Der Vorgang führt doch zu einem Ertrag (sinnvollerweise separat gebucht, sonst gibts Zores beim Konsolidieren)?
GAAP ist nicht meine Baustelle, da passe ich und gebe weiter.
Schöne Grüße
MM