Steuerklassenwahl/Arbeitslosigkeit

Hallo lieber Experte/in,

Wir sind verheiratet und haben für das Einkommensjahr 2000 die
Zusammenveranlagung und Steuerklasse IV für uns beide gewählt.
Nun haben wir die Steuerkarten für 2001 erhalten.Mein Mann wird
ab dem 1.12.2000 vorerst arbeitslos sein.Nun überlegen wir, ob
es für uns günstiger ist, die Steuerklassen III/V zu wählen.
Ich (Ehefrau) würde die bessere steuerklasse III wählen,da mein
Verdienst recht gut ist.Mein Ehemann:Klasse V. Wir wissen nicht, ob dies vernünftig ist, da wir eine ggfls.höhere Steuernachzahlung vermeiden wollen.
Nun die Frage: Ist es sinnvoll für uns, im Hinblick auf die
Arbeitslosigkeit meines Ehemannes die Steuerkarten auf III/V änderen zu lassen ?
Viele Grüsse
Angie

Hi Angie :smile:

Mein Mann wird ab dem 1.12.2000 vorerst arbeitslos sein.
Nun überlegen wir, ob es für uns günstiger ist, die
Steuerklassen III/V zu wählen.

Ja, macht das. Wenn du in Steuerklasse III bist, dann versteuerst du nicht einmal dein ganzes Einkommen, sondern zweimal dein halbes Einkommen. Das macht deswegen einen Unterschied, weil du dadurch einen niedrigeren Steuersatz erhälst. Also, angenommen du verdienst DM 5.000 im Monat brutto und bist Steuerklasse III. Dann zählt, wie viel Prozent Steuern du bei DM 2500 brutto bezahlen müsstest und nicht, wie viel Prozent du bei DM 5000 brutto abgeben müsstest. Das kann viele hundert Mark ausmachen!

Wir wissen nicht, ob dies vernünftig ist, da wir eine ggfls.
höhere Steuernachzahlung vermeiden wollen.

Ihr habt Ehegatten-Splitting. Das bedeutet, dass nicht euer gemeinsames Jahreseinkommen einmal versteuert wird, sondern dass 2-mal euer halbes Jahreseinkommen versteuert wird. Mit anderen Worten, genau so, wie es bei Steuerklasse III der Fall ist. Wenn dein Mann also wirklich arbeitslos ist und nichts verdient, habt ihr auch keine Nachzahlungen zu erwarten.

Nun die Frage: Ist es sinnvoll für uns, im Hinblick auf die
Arbeitslosigkeit meines Ehemannes die Steuerkarten auf III/V
änderen zu lassen ?

Wie gesagt, es ist sehr sinnvoll.

cu Stefan.

nicht so einfach

Hi Angie :smile:

Mein Mann wird ab dem 1.12.2000 vorerst arbeitslos sein.
Nun überlegen wir, ob es für uns günstiger ist, die
Steuerklassen III/V zu wählen.

Ja, macht das. Wenn du in Steuerklasse III bist, dann
versteuerst du nicht einmal dein ganzes Einkommen, sondern
zweimal dein halbes Einkommen. Das macht deswegen einen
Unterschied, weil du dadurch einen niedrigeren Steuersatz
erhälst. Also, angenommen du verdienst DM 5.000 im Monat
brutto und bist Steuerklasse III. Dann zählt, wie viel Prozent
Steuern du bei DM 2500 brutto bezahlen müsstest und nicht, wie
viel Prozent du bei DM 5000 brutto abgeben müsstest. Das kann
viele hundert Mark ausmachen!

Wir wissen nicht, ob dies vernünftig ist, da wir eine ggfls.
höhere Steuernachzahlung vermeiden wollen.

Ihr habt Ehegatten-Splitting. Das bedeutet, dass nicht euer
gemeinsames Jahreseinkommen einmal versteuert wird, sondern
dass 2-mal euer halbes Jahreseinkommen versteuert wird. Mit
anderen Worten, genau so, wie es bei Steuerklasse III der Fall
ist. Wenn dein Mann also wirklich arbeitslos ist und nichts
verdient, habt ihr auch keine Nachzahlungen zu erwarten.

nanana, so einfach geht das nicht! zusaetzlich zur problematik klasse III/V kommt noch das arbeitslosengeld zu. nur von III/V kann nichts an steuernachzahlungen kommen, wenn der andere (V) NULL verdiehnt. aber das arbeitslosengeld unterliegt dem progressionsvorbehalt.
eigentlich ist das arbeitslosengeld steuerfrei, aber nicht ganz.

normalerweise hast du folgendes system (beispielzahlen):

zu versteuerndes einkommen von sagen wir 50.000,- DM
angenommen dein lohnsteuerabzug betrug nun 25%, hattest du also lohnsteuerabzug von 12.500,- DM.

beim progressionsvorbehalt wird nun folgendes gemacht

zu versteuerndes einkommen 50.000,- DM

  • arbeitslosengeld (angenommen) 30.000,- DM
    = summe von 80.000,- DM

daraus würde sich nach der steuertabelle sagen wir ein steuersatz von 35% ergeben. und nun wird dieser (höhere) steuersatz auf das zu versteuernde einkommen angewendet

also 35% von 50.000,- DM ergibt 17.500,- DM. daraus folgert sich eine nachzahlung von 5.000,- DM steuern.

ABER: DIESE GANZEN ZAHLEN SIND NUR FIKTIV!!!
es kommt tatsaechlich zu einer nachzahlung, aber die höhe kann sehr verschieden sein!

zu untersuchen ist auch dann die getrennte veranlagung (ihr werdet versteuert, als seid ihr 2 ledige menschen…) dazu kauft euch entweder ein steuerprogramm oder besucht einen steuerberater, der kann das alles genau ausrechnen!

gruss

shob

Nun die Frage: Ist es sinnvoll für uns, im Hinblick auf die
Arbeitslosigkeit meines Ehemannes die Steuerkarten auf III/V
änderen zu lassen ?

Wie gesagt, es ist sehr sinnvoll.

cu Stefan.

Hallo, Angie,

seht die Angelegenheit nicht nur durch die Steuerbrille.
Der Wechsel in die Steuerklasse V führt zu einem niedrigeren Arbeitslosengeld des Ehemannes. Dies kann - abhängig von Deinem Verdienst - durch den Wechsel in die Steuerklasse mehr als kompensiert werden. Der Wechsel beim „arbeitenden“ Ehegatten in die Steuerklasse III führt aber erfahrungsgemäß zu einer höheren Steuernachzahlung durch den Progressionsvorbehalt.
Sollte das Arbeitslosengeld nach Steuerklasse IV mit Deinem Nettogehalt nach Steuerklasse IV ausreichend sein, ist kein Wechsel zu empfehlen, um eine Steuernachzahlung zu vermeiden.

Was ist aber mit dem „umgekehrten“ Wechsel?
Du als „schwer arbeitende Ehefrau“ wechselst für das kommende Jahr (noch in diesem Jahr bei der Gemeinde unter Vorlage beider Steuerkarten beantragen) in die Steuerklasse V. Dein Mann erhält ein höheres Arbeitslosengeld (wegen Steuerklasse III), und die eventuell zuvielgezahlte Steuer holt Iht Euch im Jahr 2002 mit Eurer Steuererklärung zurück.

Denke auch daran, daß andere Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld) sich nach dem Nettolohn bemessen, also bei der Steuerklasse V relativ niedrig ausfallen.

Gruß
steuerfux

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