nicht so einfach
Hi Angie 
Mein Mann wird ab dem 1.12.2000 vorerst arbeitslos sein.
Nun überlegen wir, ob es für uns günstiger ist, die
Steuerklassen III/V zu wählen.
Ja, macht das. Wenn du in Steuerklasse III bist, dann
versteuerst du nicht einmal dein ganzes Einkommen, sondern
zweimal dein halbes Einkommen. Das macht deswegen einen
Unterschied, weil du dadurch einen niedrigeren Steuersatz
erhälst. Also, angenommen du verdienst DM 5.000 im Monat
brutto und bist Steuerklasse III. Dann zählt, wie viel Prozent
Steuern du bei DM 2500 brutto bezahlen müsstest und nicht, wie
viel Prozent du bei DM 5000 brutto abgeben müsstest. Das kann
viele hundert Mark ausmachen!
Wir wissen nicht, ob dies vernünftig ist, da wir eine ggfls.
höhere Steuernachzahlung vermeiden wollen.
Ihr habt Ehegatten-Splitting. Das bedeutet, dass nicht euer
gemeinsames Jahreseinkommen einmal versteuert wird, sondern
dass 2-mal euer halbes Jahreseinkommen versteuert wird. Mit
anderen Worten, genau so, wie es bei Steuerklasse III der Fall
ist. Wenn dein Mann also wirklich arbeitslos ist und nichts
verdient, habt ihr auch keine Nachzahlungen zu erwarten.
nanana, so einfach geht das nicht! zusaetzlich zur problematik klasse III/V kommt noch das arbeitslosengeld zu. nur von III/V kann nichts an steuernachzahlungen kommen, wenn der andere (V) NULL verdiehnt. aber das arbeitslosengeld unterliegt dem progressionsvorbehalt.
eigentlich ist das arbeitslosengeld steuerfrei, aber nicht ganz.
normalerweise hast du folgendes system (beispielzahlen):
zu versteuerndes einkommen von sagen wir 50.000,- DM
angenommen dein lohnsteuerabzug betrug nun 25%, hattest du also lohnsteuerabzug von 12.500,- DM.
beim progressionsvorbehalt wird nun folgendes gemacht
zu versteuerndes einkommen 50.000,- DM
- arbeitslosengeld (angenommen) 30.000,- DM
= summe von 80.000,- DM
daraus würde sich nach der steuertabelle sagen wir ein steuersatz von 35% ergeben. und nun wird dieser (höhere) steuersatz auf das zu versteuernde einkommen angewendet
also 35% von 50.000,- DM ergibt 17.500,- DM. daraus folgert sich eine nachzahlung von 5.000,- DM steuern.
ABER: DIESE GANZEN ZAHLEN SIND NUR FIKTIV!!!
es kommt tatsaechlich zu einer nachzahlung, aber die höhe kann sehr verschieden sein!
zu untersuchen ist auch dann die getrennte veranlagung (ihr werdet versteuert, als seid ihr 2 ledige menschen…) dazu kauft euch entweder ein steuerprogramm oder besucht einen steuerberater, der kann das alles genau ausrechnen!
gruss
shob
Nun die Frage: Ist es sinnvoll für uns, im Hinblick auf die
Arbeitslosigkeit meines Ehemannes die Steuerkarten auf III/V
änderen zu lassen ?
Wie gesagt, es ist sehr sinnvoll.
cu Stefan.