Hallo,
angeblich ist die pauschale Angabe auf Rechnungen „Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum“ für den Vorsteuerabzug nicht mehr
ausreichend.
Hat jemand nähere Infos darüber? Gab es diesbezüglich ein Gerichtsurteil?
Freue mich über alle Hinweise.
Schönen Gruß
Gabriela
Moin,
angeblich ist die pauschale Angabe auf Rechnungen
„Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum“ für den
Vorsteuerabzug nicht mehr
ausreichend.
Der Satz kann noch angegeben werden, solange der Sachverhalt stimmt. Wenn aber z.B. ein Lieferschein Vorhanden ist, sollte man „Lieferdatum: siehe Lieferschei Nr. …“ schreiben.
Hauptsache, man erkennt ein eindeutiges Lieferdatum.
Vg
Mario