Studentische Hilfskraft & Gewerbe?

Hallo, ich habe da mal ein Fall…

Student „X“ arbeitet bei Firma „A“ pro Woche weniger als 20 std. auf Lohnsteuerkarte als studentische Hilfskraft und zahlt 9,95% Rentenversicherung. Der Lohn schwankt zwischen 250 € und 700 €. Jetzt möchte „X“ auch noch bei Firma „B“ arbeiten. Firma „B“ möchte, dass „X“ ein Gewerbe anmeldet und seine Tätigkeit somit in Rechnung stellen kann, mit Angaben seiner Steuernummer. „X“ hat bereits eine Steuernummer.

Frage A: Kann „X“ auch ohne Gewerbe eine Rechnung schreiben?
Frage B: Zählen die Stunden zu den 20std. dazu?
Frage C: Welche Abgaben muß „X“ für den Job „B“ zahlen?
Frage D: Die Rechnung für Firma „B“ mit oder ohne MwST/ UST?

Danke schon mal für eure Antworten.

Gruß Sese

Hallo

zu A
schreibt X ohne Gewerbe eine Rg u.U. sogar mit USt wird er genauso steuerpflichtig wie jeder andere Unternehmer auch - auch wenn er das Gewerbe nicht angemeldet hat.
Unabhängig davon dürfte er als Privatperson keine Rg schreiben. Aber arbeitet er trotzdem für B und wird auch bezahlt (ohne Rg) wären wir im Bereich Schwarzarbeit. Aber da ich davon ausgehe, dass B Rg haben möchte, wird X wohl das Gewerbe anmelden müssen.

zu B
die Frage habe ich nicht so richtig verstanden - Es ist doch richtig, dass A und B zwei verschiedene Firmen sind? -
Unabhängig davon, sind das eine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und das andere wahrscheinlich Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit. Also sollten die 20 Std. nichts mit den gewerblichen Einkünften zu zun haben.

Zu C
Abgaben? - Du meinst wohl welche Steuern. Sollte das Gewerbe einen Gewinn erziehlen, würde dieser für die persönliche Einkommensermittlung des X mit herangezogen werden. Dann könnten noch GewSt zu zahlen sein.
Umsatzsteuer könnten sein - muss aber nicht. Muss nicht, wenn X Kleinunternehmer ist. Da ich aber vermute, dass B Rg mit USt - Ausweis haben möchte, wird dies wohl nicht zutreffen, so dass auch USt zu zahlen ist.

zu D
siehe oben.

Jens-Uwe

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Frage A:
Eine Privatperson kann bei einer einmaligen Sache auch eine Rechnung schreiben.
Die Rechnung darf aber keine Mehrwertsteuer drauf bekommen und der Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) kommt in die Stuererklärung.

Frage B: Zählen die Stunden zu den 20std. dazu?
Ist hier die 20Std.-Grenze bei der Krankenkasse gemeint?
Die Sunden zählen dazu.

Frage C:
Für Einkommensteuer hat Jens-Uwe schon geantwortet.
Ob X sein Gewerbe „mit Umsatzsteuer“ oder ohne betreibt, kann ihm nicht sein Kunde vorschreiben, sondern es ist davon abhängig,
ob X die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, oder darauf verzichtet.
Argumente für und gegen die Kleinunternehmerregelung: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwer…

Frage D:
Wenn Kleinunternehmerregelung, dann darf keine MwST/UST auf die Rechnung;
wenn nicht-Kleinunternehmerregelung, dann muss MwST/UST drauf.

Lesestoff: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gruß JoKu

Hallo JoKu

Wg der USt auf Rechnungen, grundsätzlich hast Du Recht dabei, dass der X selber entscheidet ob er Kleinuntern. ist oder nicht. - Ich wollte nur sagen, dass der Kunde dann einfach sagt, keine USt auf Rg, dann gibt es auch keinen Auftrag.

Dann ergibt sich auch daraus, dass der X eine Rg mit UST schreiben muss und dann nicht mehr als Privatperson gilt. Zudem bin ich davon ausgegangen , dass X nicht nur bei einer Rg bleibt. Aber Du hast Recht, dass war und ist aus dem Sachverhalt nicht genau rauszulesen

Jens-Uwe

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Abgesehen davon muß X sich auch darüber im klaren sein, das er falls er BAföG bekommt ihm da auch Grenzen gesetzt sind.
Du darfst nämlich nicht über einen Jahres Nebenverdienst von 4206,- Euro kommen. (keine Garantie auf Richtigkeit der Zahlen)

Hallo JoKu

Wg der USt auf Rechnungen, grundsätzlich hast Du Recht dabei,
dass der X selber entscheidet ob er Kleinuntern. ist oder
nicht. - Ich wollte nur sagen, dass der Kunde dann einfach
sagt, keine USt auf Rg, dann gibt es auch keinen Auftrag.

Solche Auftraggeber gibt es.
Aber sie haben die deutschen Gesetze nicht verstanden und merken gar nicht,
dass Sie Anderes (z. B. Porto) auch ohne MwSt. einkaufen, ohne dass es sie kratzt.

Dann ergibt sich auch daraus, dass der X eine Rg mit UST
schreiben muss und dann nicht mehr als Privatperson gilt.

Stimmt: Wenn mit UST dann kann die Rg nicht als Privatperson geschrieben werden.
Vielleicht können hier die Vollexperten noch was Erhellendes zu eventuellen Ausnahmen schreiben.

Zudem bin ich davon ausgegangen , dass X nicht nur bei einer
Rg bleibt. Aber Du hast Recht, dass war und ist aus dem
Sachverhalt nicht genau rauszulesen

Jau

Gruß JoKu