Erbschaftsteuer auf DDR-Immobilie

Ein Bürger der Alt-BRD hat in den 1980er Jahren eine Immobilie in der DDR geerbt.
Also ist das ZGB der DDR anzuwenden.
Er hat sein Erbe bislang nicht angetreten, d.h. keinen (Teil-)Erbschein oder Grundbucheintragung beantragt usw.

Wie wird die Immobilie für die Erbschaftsteuer bewertet - nach dem Bewertungsgesetz der DDR?

Wird die Erbschaftsteuer verzinst, ggf. wie und ab wann?

Danke für ein paar gute Tipps!

Grüße
CJB

Ein Bürger der Alt-BRD hat in den 1980er Jahren eine Immobilie
in der DDR geerbt.
Also ist das ZGB der DDR anzuwenden.

Das ZGB regelt(e) ähnlich dem BGB lediglich den zivilrechtlichen Teil des Erbens. Also gesetzliche Erbfolge, wie und in welcher Form muss ein Testament aufgestellt sein etc.

Er hat sein Erbe bislang nicht angetreten, d.h. keinen
(Teil-)Erbschein oder Grundbucheintragung beantragt usw.

Wie wird die Immobilie für die Erbschaftsteuer bewertet - nach
dem Bewertungsgesetz der DDR?

Für natürliche Personen, die ihren Wohnsitz im Inland, also BRD, haben gilt auch das bundesdeutsche Erbschafts-und Schenkungssteuergesetz. Eine Bewertung würde sich demnach nach dem §12(3)ErbStG richten.

Wird die Erbschaftsteuer verzinst, ggf. wie und ab wann?

I.d.R. hat man 3 Monate Zeit die Erbschaft anzuzeigen.
Aber bevor man sich darüber kümmert, sollte man zunächst prüfen, ob überhaupt rechtsgültig etwas geerbt worden ist, oder ob möglicherweise nichts mehr zu holen ist.

Danke für ein paar gute Tipps!

Grüße
CJB

MfG