Einkommensteuererklärung sinnvoll?

Hallo!
Ich habe folgende, abstrakte Frage:
nehmen wir an Ehemann x hatte vor ca 2 Jahren seinen 2ten Herzinfarkt, den er grade so überlebt hat. Anschliessend war er in Kur und bezog die obligatorische Anzahl Monate Krankengeld, auf die der Arbeitgeber einen Ausgleich auf das vorherige Gehalt zahlt. Ehefrau Y arbeitet währenddessen weiterhin in Ihrem Beruf, Lst.klasse 4.
Nun ist das Krankengeld ja immer irgendwann zu Ende. Angenommen, jetzt meldet sich das Arbeitsamt und zwingt Frau Y und Herrn X, die Steuerklassen auf 3 und 5 zu ändern („das müsse so sein“). Ausserdem erfolgt eine Einstufung des Ehemannes in ALG1, dem Minimalsatz.

Wäre das rechtens?

Und: macht es Sinn für Ehepaar XY, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Dies haben sie, angenommen, noch nie für notwendig erachtet.
Könnte es zu einer Entlastung führen, da die finanzielle Situation in diesem fiktivem Szenario ja sehr angespannt sein müsste - oder kann es wegen Krankengeld und Progressionsvorbehalt eher doch zu einer Nachzahlung kommen?

Vielen Dank!
Steffie

Hallo,

ich hab grad in dem netten kleinen Heftchen vom Falti geblättert, das immer den Lohnsteuerkarten beiliegt, und da steht eindeutig drin: „…stehen den Ehegatten zwei Steuerklassenkombinationen zur Wahl“. Heißt für mich: Die Ehegatten dürfen ihre Steuerklassen selbst wählen.
Kann aber auch sein, dass das Arbetsamt hier gar nicht dreinreden sondern nur einen Tip geben wollte, weil 3/5 hier wahrscheinlich günstiger wäre. Allerdings verpflichtt diese Kombination zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung!
Von der Kombination 4/4 liegt wahrscheinlich eine Antragsveranlagung vor, also kann unbesorgt eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden - sollte sich eine Nachzahlung ergeben, kann der „Antrag auf Veranlagung“ zurückgenommen werden.
Liegt aus anderen Gründen (z.B. bedeutende andere Einkünfte als Arbeitslohn) eine Pflichveranlagung vor, so muß sowieso eine Steuerklärung abgegeben werden, dann kann sich zwar auch eine Nachzahlung ergeben, es läßt sich aber nicht (legal) vermeiden.

Gruß,
Markus