Hallo!
Ich habe folgende, abstrakte Frage:
nehmen wir an Ehemann x hatte vor ca 2 Jahren seinen 2ten Herzinfarkt, den er grade so überlebt hat. Anschliessend war er in Kur und bezog die obligatorische Anzahl Monate Krankengeld, auf die der Arbeitgeber einen Ausgleich auf das vorherige Gehalt zahlt. Ehefrau Y arbeitet währenddessen weiterhin in Ihrem Beruf, Lst.klasse 4.
Nun ist das Krankengeld ja immer irgendwann zu Ende. Angenommen, jetzt meldet sich das Arbeitsamt und zwingt Frau Y und Herrn X, die Steuerklassen auf 3 und 5 zu ändern („das müsse so sein“). Ausserdem erfolgt eine Einstufung des Ehemannes in ALG1, dem Minimalsatz.
Wäre das rechtens?
Und: macht es Sinn für Ehepaar XY, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Dies haben sie, angenommen, noch nie für notwendig erachtet.
Könnte es zu einer Entlastung führen, da die finanzielle Situation in diesem fiktivem Szenario ja sehr angespannt sein müsste - oder kann es wegen Krankengeld und Progressionsvorbehalt eher doch zu einer Nachzahlung kommen?
Vielen Dank!
Steffie