Studentin und Kindergeld

Hi,

stellt euch mal vor ein arme Studentin arbeitet nebenher um das Studium zu finanzieren und bekommt noch Kindergeld. Sie liegt leicht über der 7.680 Einkomensgrenze. Was könnte sie alles geltend machen um dieses weiterhin zu bekommen und wie schreibt sie das ganze auf da der Vordruck von der Kindergeldkasse ja nicht viel hergibt.

MFG
Marcel

Die Studentin könnte die üblichen Werbungskosten (Fahrten, Fachliteratur, Bürobedarf usw.) geltend machen. Wenn sie damit über den AN-Pauschbetrag kommt, wirkt sich das aus. Weiterhin können auch die Sonderausgaben im Rahmen der zul. Höchstbeträge abgezogen werden.

Die Aufzeichnungen kann man auf einer formlosen Anlage machen. Manchmal möchten die Familienkassen auch einen Steuerbescheid, wobei dieser nicht bindend ist.