Moin.
Mal angenommen, jemand arbeitet freiberuflich und hat einen festen Auftraggeber, der auch den Arbeitsplatz und Gerätschaften zur Verfügung stellt - derjenige fährt also mehrmals pro Woche mit dem Auto dorthin und für den Auftraggeber (von dort aus oder von zuhause) auch zu anderen Terminen.
Mal angenommen, derjenige hat aber kein eigenes Auto, sondern benutzt abwechselnd die zwei Autos der Eltern, fährt mit dem Bus oder mit dem Rad. Dann müsste doch für jedes der Autos ein Fahrtenbuch geführt werden, oder? Würde es reichen, dort die betrieblichen Fahrten (und die vom Wohnort zum Arbeitsplatz) des Freiberuflers einzutragen, oder müssten die Eltern dann auch jedes Mal private Fahrten mit Datum eintragen?
Außerdem mal angenommen, derjenige hätte verpasst, für die ersten drei Monate seiner freiberuflichen Tätigkeit diese Fahrtenbücher zu führen, die Fahrten ließen sich anhand der protokollierten Termine nachverfolgen. Dürfte der Freiberufler dann das Fahrtenbuch für drei Monate nachtragen (das Problem wäre dann nur, dass er natürlich den genauen Tachostand nicht mehr weiß, weil das Auto ja von allen drei Personen auch privat genutzt wird), oder hat er dann einfach Pech gehabt?
PS: Tachostand genau angeben?
Noch vergessen: Müsste der Freiberufler, wenn das Auto von mehreren Personen sowohl dienstlich als auch privat genutzt würde, überhaupt für seine Fahrten den genauen Tachostand aufschreiben? Genau überprüfen ließe sich das ganze ja eh kaum, da zwischen den dienstlichen Fahrten des Freiberuflers die privaten Fahrten der Eltern liegen.
Beweislast
Hi,
Für Tatsachen, die sich steuerlich zu seinen Gunsten auswirken, trägt der Steuerbürger die objektive Beweislast.
Deshalb ist der Freiberufler grundsätzlich verpflichtet, seine km nachzuweisen. Das kann bei derartigen Nutzungsverhältnissen etwas schwierig werden.
Natürlich kann man durchaus begründen, dass man an so und sovielen Tagen hingefahren ist.
Mal angenommen, derjenige hat aber kein eigenes Auto, sondern
benutzt abwechselnd die zwei Autos der Eltern, fährt mit dem
Bus oder mit dem Rad. Dann müsste doch für jedes der Autos ein
Fahrtenbuch geführt werden, oder? Würde es reichen, dort die
betrieblichen Fahrten (und die vom Wohnort zum Arbeitsplatz)
des Freiberuflers einzutragen, oder müssten die Eltern dann
auch jedes Mal private Fahrten mit Datum eintragen?
ein Fahrtenbuch ist nur dann ein Beweismittel, wenn es vollständig geführt wird
Außerdem mal angenommen, derjenige hätte verpasst, für die
ersten drei Monate seiner freiberuflichen Tätigkeit diese
Fahrtenbücher zu führen, die Fahrten ließen sich anhand der
protokollierten Termine nachverfolgen. Dürfte der Freiberufler
dann das Fahrtenbuch für drei Monate nachtragen (das Problem
wäre dann nur, dass er natürlich den genauen Tachostand nicht
mehr weiß, weil das Auto ja von allen drei Personen auch
privat genutzt wird),
Fahrtenbücher müssen sofort und fortlaufend geführt werden. Nachträglich erstellte Fahrtenbücher erfüllen dies nicht. Es liegt dann kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor.
Es kommt sicher auf den Umfang der Tätigkeit und der geltend gemachten Kosten an, ob das vom Finanzamt akzeptiert werden kann. Das ist eher eine Einzelfallentscheidung und kann nicht pauschal gesagt werden.
Schöne Grüße
C.