Steuerfrage zu Kleingewerbe

Hallo zusammen,

hab da folgende Anliegen:

  1. Innerhalb der EU mit Steuernummer braucht man ja keine Steuern an
    das Finanzamt abführen (also wenn man die Kleinunternehmerregel in Anspruch nimmt). Wie ist dies aber mit drittländern (USA, Chile
    usw.)?? Kommt da auf Netto Preise die Steuer des Landes, von
    deutschland oder keien Steuer drauf? Wie ist das mit Zoll, wie
    berechnet man das, wenn ich z. B. ein Paket mit Inhalt für 100 EURO
    habe?

  2. Wie macht man so eine Einnahme-Überschuss Rechnung? Gibt es da so
    ein vorgefertigtes Formular, was muss man da alles eintragen? Danke
    für die Hilfe

  1. Wie macht man so eine Einnahme-Überschuss Rechnung? Gibt es
    da so
    ein vorgefertigtes Formular, was muss man da alles eintragen?

Ja, es gibt ein Formular, aber als Kleinunternehmer brauchst Du das nicht ausfüllen. Es reicht eine formlose Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben.

das hat sich bei mir seit 3 Jahren bewährt.

Gruß,
-Efchen

Kleinunternehmer EÜR
Hallo,

  1. Innerhalb der EU mit Steuernummer braucht man ja keine
    Steuern an
    das Finanzamt abführen (also wenn man die
    Kleinunternehmerregel in Anspruch nimmt). Wie ist dies aber
    mit drittländern (USA, Chile
    usw.)??

Kleinunternehmer ist man entweder ganz oder gar nicht.
Und „keine Steuer abführen“ würde ich so nicht stehenlassen, denn die Einkommensteuer ist sicher zu zahlen.

Kommt da auf Netto Preise die Steuer des Landes, von
deutschland oder keien Steuer drauf? Wie ist das mit Zoll, wie
berechnet man das, wenn ich z. B. ein Paket mit Inhalt für 100
EURO
habe?

http://www.zoll.de/
bzw. die jeweiligen Zollseiten der betroffenen Länder

  1. Wie macht man so eine Einnahme-Überschuss Rechnung? Gibt es
    da so
    ein vorgefertigtes Formular, was muss man da alles eintragen?

Ja, es gibt ein Formular, es heißt EÜR. Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.

Da du grundsätzliche Fragen zur Gewinnermittlung hast, empfehle ich dir dich mindestens gründlich zu informieren.
http://www.steuertipps.de/?menuID=204&navID=127&soft…

Schöne Grüße
C.