In welchem Land was versteuern?

nehmen wir einmal an, der Anton sei Deutscher und viel auf Achse. Er pendelt zwischen Deutschland, Brasilien und dem Senegal, so daß er nirgends mehr als 180 Tage ist. Dabei lebt er vom Handel: In BR 3000 Paar Schuhe gekauft, in D verkauft, von D nach SN einen halben Container Creme mitgenommen und dort losgeschlagen, die andere Hälfte der Creme in BR verkauft. Welcher Gewinn wird wo versteuert, wie wird der Gewinn überhaupt berechnet? Zwischen den Ländern besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen.

Hallo,

Welcher Gewinn wird wo versteuert, wie wird der
Gewinn überhaupt berechnet? Zwischen den Ländern besteht kein
Doppelbesteuerungsabkommen.

Wenn ich mich recht entsinne, haben sich auf jeden Fall Brasilien und natürlich unser schöne Staat das Universalitätsprinzip zu nutze gemacht. Wie es im Senegal ist, vermag ich nicht zu sagen. Nehme mal an, es ist dort aber auch so.

Damit könnte es zu einer Mehrfachbesteuerung dann kommen, wenn er einen Wohnsitz in allen drei ländern unterhält. Gibt es keine DBA’s sieht das natürlich ganz finster aus.

Aber wo hat der Mann denn seinen Wohnsitz ? Wo ist er gemeldet (dabei kommt es in Deutschland auf das „gemeldet“ gar nicht mal mehr an)? Bestimmt irgendwo in Deutschland. Damit unterliegt er hier mit seinem Welteinkommen.

VG
TraderS

Hallo,

der Gute ist im Senegal gemeldet. Wieso kommt es darauf nicht an? Imho ist er mit nicht gewoehnlichem Aufenthalt in D beschr. steuerpfl. und muss daher nur die in § 49 EStG aufgeführten inländischen Einkünfte versteuern. Deswegen auch meine Frage danach wo welcher Gewinn anfaellt. Wo denke ich da fehl?

Gruss

Herbert

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hi,

mir ist der Sachverhalt auch zu dünn:
Wo wohnt er jeweils? Nur in wechselnden Hotelzimmern oder hat er jeweils ein fest gemietetes Zimmer oder eine Wohnung? Das interessiert mich für alle Länder jeweils getrennt. Wo ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen?

Nun zur gewerblichen Tätigkeit: Wo ist die Zentrale? Wo wird die Buchführung erledigt bzw. aufbewahrt? Gibt es ein Büro oder mehrere? Gibt es Angestelle und wenn ja, wo?

Schöne Grüße
C.

Hallo,

der Gute ist im Senegal gemeldet. Wieso kommt es darauf nicht
an?

In Deutschland kommt es nicht darauf an, ob man „gemeldet“ ist. Das ganze war dem dt. Fiskus zu „unsicher“ und somit reicht es hier dann schon wenn man die sog. „Schlüsselgewalt“ hat. Boris Becker musst das auch schmerzlich erfahren.

Wie das im Senegal ist, müsste ich erstmal nachsehen. Wenn aber auch dort das Universalitätsprinzip besteht, würde eben dort auch das sog. Welteinkommen (also alles egal wo erwirtschaftet) der Besteuerung unterworfen.

Darüber hinaus müsste man dann noch sehen, wie die Verkaufsgewinne in den anderen Staaten erfasst werden. In Deutschland und Brasilien wäre das dann ein Fall für die beschränkte Steuerpflicht. Ohne DBA fordern die das dann auch „1:1“ ein.

Imho ist er mit nicht gewoehnlichem Aufenthalt in D
beschr. steuerpfl. und muss daher nur die in § 49 EStG
aufgeführten inländischen Einkünfte versteuern.

Ja, das stimmt.

Deswegen auch meine Frage danach wo welcher Gewinn anfaellt. Wo denke :ich da fehl?

Also nach jetztiger Infolage wäre es so:

Gewinn in Deutschland in Deutschland
Gewinn in Brasilien in Brasilien
ALLE (!) Gewinne im Senegal (unter der Voraussetzung das eben dort auch das Welteinkommen versteuer wird).

VG
TraderS

Gruss

Herbert

Hallo,

Welcher Gewinn wird wo versteuert, wie wird der
Gewinn überhaupt berechnet? Zwischen den Ländern besteht kein
Doppelbesteuerungsabkommen.

Wenn ich mich recht entsinne, haben sich auf jeden Fall
Brasilien und natürlich unser schöne Staat das
Universalitätsprinzip zu nutze gemacht. Wie es im Senegal ist,
vermag ich nicht zu sagen. Nehme mal an, es ist dort aber auch
so.

Damit könnte es zu einer Mehrfachbesteuerung dann kommen, wenn
er einen Wohnsitz in allen drei ländern unterhält. Gibt es
keine DBA’s sieht das natürlich ganz finster aus.

Aber wo hat der Mann denn seinen Wohnsitz ? Wo ist er gemeldet
(dabei kommt es in Deutschland auf das „gemeldet“ gar nicht
mal mehr an)? Bestimmt irgendwo in Deutschland. Damit
unterliegt er hier mit seinem Welteinkommen.

VG
TraderS

Hallo,

das erhellt schon mal die Situation. Nun noch die Frage wie der Gewinn wo ermittelt wird: Mustafa Muster ist im Senegal gemeldet, kauft in Brasilien fuer 10000 Taler Schuhe, bezahlt per Ueberweisung aus dem Senegal und verkauft sie fuer 20000 Taler in Deutschland, die ihm direkt in den Senegal ueberwiesen werden. Fuer den Transport nach D ueberweist er der bras. Spedition Frete & Frete 5000 Taler aus dem Senegal.

Gruss Herbert

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,

das Subjekt hat ein Haus im Senegal und eines in Brasilien. In D keines auch keine Wohnung, also Hotel. Keine Angestellten, keine Bueros. Buchfuehrung erfolgt in BR und SN jeweils etwa zur Haelfte. Die Frage des Lebensmittelpunktes ist eben die komplizierte.

Gruss

Herbert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das Subjekt hat ein Haus im Senegal und eines in Brasilien. In
D keines auch keine Wohnung, also Hotel. Keine Angestellten,
keine Bueros. Buchfuehrung erfolgt in BR und SN jeweils etwa
zur Haelfte. Die Frage des Lebensmittelpunktes ist eben die
komplizierte.

Der Mustermann kann davon ausgehen, dass er sowohl im Senegal als auch in Brasilien unbeschränkt steuerpflichtig ist. Wie die Doppelbesteuerung gemildert wird, können nur jeweilige Steuerexperten des Landes beantworten.
In Deutschland ist der Mustermann beschränkt steuerpflichtig, da er hier keinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat. Er hat aber auch _einkommensteuerlich_nichts zu versteuern, da er in Deutschland keine Betriebsstätte hat. Nach § 49 EStG ist zumindest eine Betriebsstätte erforderlich für die Besteuerung hier.

Etwas anderes ist die Umsatzsteuer: Bei Verschaffung der Verfügungsmacht in Deutschland, ist auch ein ausländischer Unternehmer in Deutschland verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen. Da er vom übrigen Ausland herkommt, ist das Finanzamt Berlin Neukölln-Nord zuständig. Siehe Verfügung der OFD Hannover, 3.11.2006, S 0123 - 3 - StO 142 (leider im Internet nicht zu finden).

Schöne Grüße
C.

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