gelten nach einer Zwangslöschung wegen Vermögenslosigkeit die gleichen Aufbewahrungsfristen für Unterlagen wie für eine aktive GmbH oder kann man die alle entsorgen???
Hi,
gelten nach einer Zwangslöschung wegen Vermögenslosigkeit die
gleichen Aufbewahrungsfristen für Unterlagen wie für eine
aktive GmbH
ja
oder kann man die alle entsorgen???
bloß nicht. Es ist sehr wahrscheinlich, dass man danach nach Jahren noch gefragt wird.
Schöne Grüße
C.