Hallo,
Kennt sich vielleicht jemand damit aus:
Arbeitnehmer X beginnt noch im Jahr 2007 ein Arbeitsverhältnis. Die Lohnsteuerkarte von X ist aber beim alten Arbeitgeber verloren gegangen.
Arbeitgeber von X hat aber noch einen „Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von 2007“.
Nun die Frage: Reicht dieser Ausdruck aus, um ein neues Arbeitsverhälntis einzugehen oder muss eine Ersatzlohnsteuerkarte beantragt werden (Kostenpunkt 5 Euro + den immensen Warteaufwand in den Ämtern)
Vielen Dank für Eure Hinweise.
Hallo Moyo,
eine bisherige Lohnsteuerbescheinigung würde nicht ausreichen, es bedarf noch der Lohnsteuerkarte, hier im Szenario Ersatzlohnsteuerkarte, die eigentlich sofort bei der für den Wohnort zuständigen Verwaltung - gegen Gebühr - mitgenommen werden kann und einen Aufdruck „Ersatz“ trägt.
Herzliche Grüsse
vielen Dank für den Hinweis.
Hallo,
oder muss eine
Ersatzlohnsteuerkarte beantragt werden (Kostenpunkt 5 Euro +
den immensen Warteaufwand in den Ämtern)
Ein Anruf beim Amt hilft vielleicht zu klären, ob eine schriftliche Anforderung der Ersatzkarte mit Überweisung der Gebühr möglich ist.
(Dauert vielleicht ein paar Tage, aber dann fällt der Warteaufwand für persönliche Vorsprache schon mal weg).
Bei vielen Ämtern kann man auch Bevollmächtigte Personen vorbeischicken (mit Vollmacht und Ausweis vom Antragsteller).
Gruss Sid