Erlass Säumniszuschläge KV

moin,

wie bei den finanzämtern kann ja u.u. auch bei krankenkassen im nachtrag ein erlass auf säumniszuschläge gestellt werden

meine frage lautet, wie lange zurück man den erlass fordern könnte - beim finanzamt wurden schon mal 50% für 2-3 jahre zurück erlassen

ist das überhaupt irgendwo geregelt, oder liegt das eher im ermessensspielraum der kassen

vielen dank

p.s. weiss, gehört nicht explizit hierher, aber die andern bretter sind nix für die fräge

gruß inder

nach meinem Kenntnisstand dürfen die Kassen nur 1 mal im Jahr Säumniszuschläge (für jeweils einen Monat) erlassen. Ist Vorgabe von der Rentenversicherung. Die genaue Quelle kenne ich leider nicht.

Gruß

Jörg