moin,
wie bei den finanzämtern kann ja u.u. auch bei krankenkassen im nachtrag ein erlass auf säumniszuschläge gestellt werden
meine frage lautet, wie lange zurück man den erlass fordern könnte - beim finanzamt wurden schon mal 50% für 2-3 jahre zurück erlassen
ist das überhaupt irgendwo geregelt, oder liegt das eher im ermessensspielraum der kassen
vielen dank
p.s. weiss, gehört nicht explizit hierher, aber die andern bretter sind nix für die fräge
gruß inder