joku
24. Oktober 2007 um 09:02
1
Ab 2008 haben wir ja nun 3 Gruppen von Wirtschaftsgütern.
Wie werden die korrekt bezeichnet?
a) 60,01€ bis 150€ (sofortiger Aufwand)
b) bis 1000€ (Abschreibung 5 Jahre)
c) über 1000€ (Abschreibung nach Nutzungsdauer)
Wird Gruppe b) auch GWG genannt, oder nur Gruppe a)?
Noche eine Frage:
Muss für Gruppe a) weiterhin eine Liste geführt werden?
Gibt es hierbei andere Bedingungen als in 2007?
Gruß JoKu
Hi !
a) 60,01€ bis 150€ (sofortiger Aufwand)
gering st wertige WG ( wie bisher auch )
b) bis 1000€ (Abschreibung 5 Jahre)
geringwertige WG
c) über 1000€ (Abschreibung nach Nutzungsdauer)
„normales Anlagevermögen“
BARUL76
joku
25. Oktober 2007 um 09:15
3
a) 60,01€ bis 150€ (sofortiger Aufwand)
gering st wertige WG ( wie bisher auch )
b) bis 1000€ (Abschreibung 5 Jahre)
geringwertige WG
c) über 1000€ (Abschreibung nach Nutzungsdauer)
„normales Anlagevermögen“
BARUL76
Danke schon mal für diese Infos!
Müssen die GstWG (60,01€ bis 150€) ab 2008 auch irgendwie in einer Liste aufgezeichnet werden?
Wenn ja, wie?
Datum Kauf, Anschaffungspreis, Datum Veräußerung/Entsorgung?
Oder entfällt diese lästige Geschichte?
Gruß JoKu