GWG ab 2008 Namensgebung

Ab 2008 haben wir ja nun 3 Gruppen von Wirtschaftsgütern.
Wie werden die korrekt bezeichnet?

a) 60,01€ bis 150€ (sofortiger Aufwand)
b) bis 1000€ (Abschreibung 5 Jahre)
c) über 1000€ (Abschreibung nach Nutzungsdauer)

Wird Gruppe b) auch GWG genannt, oder nur Gruppe a)?

Noche eine Frage:
Muss für Gruppe a) weiterhin eine Liste geführt werden?
Gibt es hierbei andere Bedingungen als in 2007?

Gruß JoKu

Hi !

a) 60,01€ bis 150€ (sofortiger Aufwand)

gering st wertige WG ( wie bisher auch )

b) bis 1000€ (Abschreibung 5 Jahre)

geringwertige WG

c) über 1000€ (Abschreibung nach Nutzungsdauer)

„normales Anlagevermögen“

BARUL76

a) 60,01€ bis 150€ (sofortiger Aufwand)

gering st wertige WG ( wie bisher auch )

b) bis 1000€ (Abschreibung 5 Jahre)

geringwertige WG

c) über 1000€ (Abschreibung nach Nutzungsdauer)

„normales Anlagevermögen“

BARUL76

Danke schon mal für diese Infos!

Müssen die GstWG (60,01€ bis 150€) ab 2008 auch irgendwie in einer Liste aufgezeichnet werden?
Wenn ja, wie?
Datum Kauf, Anschaffungspreis, Datum Veräußerung/Entsorgung?
Oder entfällt diese lästige Geschichte?

Gruß JoKu