Meine Mutter hat mir 1995 3/5 ihres Hauses überschrieben. Lt.Rechtsanwalt habe ich von dem damaligen Freibetrag von DM 90.000 ca. 49.000 ausgeschöpft. Jetzt will sie mir die restlichen 2/5 überschreiben.
Weiss jemand, ob ich mit dem heutigen Freibetrag und mit der vorherigen Schenkung nicht über steuerfrei Grenze komme?
Wer erstellt Gutachten über den Wert eines Hauses ?
Wie errechnet das der RA bei einer Schenkung?
Meine Mutter hat mir 1995 3/5 ihres Hauses überschrieben.
Lt.Rechtsanwalt habe ich von dem damaligen Freibetrag von DM
90.000 ca. 49.000 ausgeschöpft. Jetzt will sie mir die
restlichen 2/5 überschreiben.
„Damals“ wurde das Haus mit dem Einheitswert für die Schenkungsteuer angesetzt; heute wird es bewertet mit 12,5 der Jahresrohmiete abzgl. 0,5% für jedes Jahr nach Fertigstellung, aber max. 25%; zzgl. 20%, wenn max. 2 Wohnungen enthalten.
Davon bekommst Du nun 2/5, mußt aber 3/5 „alt“ mit in die schenkungsteuererklärung nehmen.
Weiss jemand, ob ich mit dem heutigen Freibetrag und mit der
vorherigen Schenkung nicht über steuerfrei Grenze komme?
Der Freibetrag für Kinder beträgt DM 400.000 DM.
Wer erstellt Gutachten über den Wert eines Hauses ?
Du kannst einen niedrigeren wert durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen feststellen lassen.
Ansonsten bewertet das Finanzamt für Dich ))
Wie errechnet das der RA bei einer Schenkung?
Bei einem StB wärst Du besser aufgehoben mit der Schenkungsteuererklärung.