Also:
Person A ist seit August diesen Jahres bei einem Verlag selbstständiger Handelsvertreter. Also Anzeigenberatung für den Verlag mit Handelsvertretervertrag. Person A musste sich also dementsprechend selbstständig machen. Person A bekommt pro verkaufte Anzeige so und soviel Provison. Mitte des Montas bekommt Person A dann eine Gutschrift vom Verlag für die dementsprechenden Anzeigen die sie in einem Monat verkauft hat. Auf den Gutschriften ist jeweils der Bruttobetrag, die ausgewiesene MwSt. und dann entsprechend der Gesamtbetrag einschl MwSt. aufgeführt welcher ja dann auch aufs Konto von Person A überwiesen wird.
Nun die Frage:
Ist Person A demzufolge nicht verpflichtet diese Ust. ans FA abzuführen, also alle drei Monate eine Ust.-Voranmeldung zu machen und den Betrag dann ans FA zu zahlen???
Und noch was: Wie wirkt sich der Existenzgründungszuschuss aus? Person A bekommt diesen nämlich. Der Gründungszuschuss wird doch als Einkommen angerechnet. Wie ist dieser steuerlich zu behandeln???
Ist Person A demzufolge nicht verpflichtet diese Ust. ans FA
abzuführen, also alle drei Monate eine Ust.-Voranmeldung zu
machen und den Betrag dann ans FA zu zahlen???
Die Person _ist_ verpflichtet, die Umsatzsteuer anzumelden und abzuführen. Nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG ist bei Existenzgründern in den ersten zwei Jahren monatlich die Umsatzsteuer anzumelden.
Und noch was: Wie wirkt sich der Existenzgründungszuschuss
aus?
dieser ist nach § 3 Abs. 2 EStG steuerfrei
Der Gründungszuschuss
wird doch als Einkommen angerechnet.
Person A hat ja NAchschlagewerke. In denen steht aber nicht drin, ob man die ust. anmelden muss oder nicht. Person A hätte sonst einfach lle 3 monate die ust. voranmeldung elektronisch ans fa geschickt und den betrag dann gezahlt. Ohne Anmeldung etc. und Solche seminare werden hier zwar gemacht, aber die leute gehen davon aus das man mindestens n mittelständisches unternehmen aufmacht mit so und soviel angestellten was person a ja gar nicht gemacht hat bzw vor hatte…
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da liegt ein Missverständnis betreffend den Begriff „Anmeldung“ vor.
Wenn der Unternehmer (als Gründer nicht vierteljährlich, sondern monatlich) die USt selbst berechnet und bezahlt, dann nennt man die Übermittlung der selbst berechneten Werte Umsatzsteuervoranmeldung.
Das, was er fürs Kalenderjahr zusammengefasst abgibt, ist die Umsatzsteuererklärung.
Person A hat ja NAchschlagewerke. In denen steht aber nicht
drin, ob man die ust. anmelden muss oder nicht.
dann taugt das vorhandene Nachschlagewerk nichts. Deshalb habe ich auch das Loseblattwerk der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (siehe Link) empfohlen. Bisher habe ich darin noch keinen Fehler entdeckt und es erklärt anschaulich auch für Anfänger.
Person A hätte
sonst einfach lle 3 monate die ust. voranmeldung elektronisch
ans fa geschickt und den betrag dann gezahlt. Ohne Anmeldung
etc.
Das hat ja Martin schon richtig erklärt und es ist zwingend monatlich zu erledigen.
und Solche seminare werden hier zwar gemacht, aber die
leute gehen davon aus das man mindestens n mittelständisches
unternehmen aufmacht mit so und soviel angestellten was person
a ja gar nicht gemacht hat bzw vor hatte…
Bei der VHS gibt es auch derartiges. Ich wollte nur auf die verschiedenen Möglichkeiten hinweisen. Es hilft nichts, nur so vor sich hin zu stolpern, da das Steuerrecht schon gemeine Folgen nach sich ziehen kann.
da liegt ein Missverständnis betreffend den Begriff
„Anmeldung“ vor.
Wenn der Unternehmer (als Gründer nicht vierteljährlich,
sondern monatlich) die USt selbst berechnet und bezahlt, dann
nennt man die Übermittlung der selbst berechneten Werte
Umsatzsteuervoranmeldung.
Das, was er fürs Kalenderjahr zusammengefasst abgibt, ist die
Umsatzsteuererklärung.
Schöne Grüße
der lebensgefährte von Person A ist freier Jorunalist und macht alle 3 monate seine ust. voranmeldung und bezahlt den betrag dann ans fa…der lebensgefährte macht was steuern etc angeht schon immer alles selbst und meinte nun zu person a sie solle das genauso machen wie er.also alle 3 monate anmeldung und zahlen so könne nichts passieren…
der lebensgefährte von Person A ist freier Jorunalist und macht alle 3 :monate seine ust. voranmeldung und bezahlt den betrag dann ans fa…der :lebensgefährte macht was steuern etc angeht schon immer alles selbst und :meinte nun zu person a sie solle das genauso machen wie er.also alle 3 :monate anmeldung und zahlen so könne nichts passieren…
1.Der Lebensgefährte hat immer recht.
2. Sollte der Lebensgefährte mal nicht recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft.
eigentlich ganz einfach, nur es gibt so einen läppischen § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG, der bei Existenzgründern verlangt, dass diese in den ersten zwei Jahren monatlich die Umsatzsteuer anzumelden.