Hallo
noch eine Sache…
ein Gewerbe wird in Stadt A wo auch der Wohnsitz mit eigenem Haus ist angemeldet.
Der Unternehmer ist dort unter der Woche und macht von dort aus seine Tätigkeiten (im Haus)
Am wochenende ist er in Stadt B in seinem Zweitwohnsitz der jedoch im Haus der eltern ist.
Kosten für Arbeitszimmer in Stadt B ist doch somit untersagt da der Unternehmer nicht der Hauseigentümer ist oder?
Wenn er einen Laptop kauft den er in Stadt B lässt für Arbeiten am Wochenende kann man die kosten geltend machen? Oder was ist allg. mit den Kosten in Stadt B am Wcohenende, sind diese überhaupt anzusetzen?
MfG
Hallo,
Am wochenende ist er in Stadt B in seinem Zweitwohnsitz der
jedoch im Haus der eltern ist.
der Aufenthalt am Zweitwohnsitz ist nicht beruflich veranlasst, denn das Gewerbe ist ja am Erstwohnsitz
Kosten für Arbeitszimmer in Stadt B ist doch somit untersagt
da der Unternehmer nicht der Hauseigentümer ist oder?
ja, da nicht betrieblich veranlasst
Wenn er einen Laptop kauft den er in Stadt B lässt für
Arbeiten am Wochenende kann man die kosten geltend machen?
ja, da Laptop betrieblich genutzt wird. Der Nutzungsort ist egal.
Oder was ist allg. mit den Kosten in Stadt B am Wcohenende,
sind diese überhaupt anzusetzen?
private Kosten der Lebensführung, denn am Erstwohnsitz muss man ja auch essen…
Schöne Grüße
C.