Arbeitszimmer am Zweitwohnsitz?

Hallo
noch eine Sache…
ein Gewerbe wird in Stadt A wo auch der Wohnsitz mit eigenem Haus ist angemeldet.
Der Unternehmer ist dort unter der Woche und macht von dort aus seine Tätigkeiten (im Haus)

Am wochenende ist er in Stadt B in seinem Zweitwohnsitz der jedoch im Haus der eltern ist.

Kosten für Arbeitszimmer in Stadt B ist doch somit untersagt da der Unternehmer nicht der Hauseigentümer ist oder?

Wenn er einen Laptop kauft den er in Stadt B lässt für Arbeiten am Wochenende kann man die kosten geltend machen? Oder was ist allg. mit den Kosten in Stadt B am Wcohenende, sind diese überhaupt anzusetzen?

MfG

Hallo,

Am wochenende ist er in Stadt B in seinem Zweitwohnsitz der
jedoch im Haus der eltern ist.

der Aufenthalt am Zweitwohnsitz ist nicht beruflich veranlasst, denn das Gewerbe ist ja am Erstwohnsitz

Kosten für Arbeitszimmer in Stadt B ist doch somit untersagt
da der Unternehmer nicht der Hauseigentümer ist oder?

ja, da nicht betrieblich veranlasst

Wenn er einen Laptop kauft den er in Stadt B lässt für
Arbeiten am Wochenende kann man die kosten geltend machen?

ja, da Laptop betrieblich genutzt wird. Der Nutzungsort ist egal.

Oder was ist allg. mit den Kosten in Stadt B am Wcohenende,
sind diese überhaupt anzusetzen?

private Kosten der Lebensführung, denn am Erstwohnsitz muss man ja auch essen…

Schöne Grüße
C.