folgender fall: kind (9) lebt bei mutter und vater bezahlt den hort (einzelveranlagung wg. getrennt lebend)
die aufwendungen können m.e. nicht in form von kinderbetreuungskosten gem. §§4f usw. beim vater geltend gemacht werden, da nicht zum haushalt gehörend ?!
ich denke grundsätzlich hast Du recht - aber zur Sicherheit schau mal in das BMF vom 19.01.2007 - da gehts meines Wissens nur um Kinderbetreuungskosten, wann sie angesetzt werden dürfen und wann nicht.
Evtl. mit § 33a I EStG draufhaun - allerdings nur sofern der Familienlastenausgleich nicht bereits in anderer Form/Person in Anspruch genommen wird, § 32 VI, § 66 EStG?