mal angenommen ein imaginäres Einzelunternehmen würde CD / DVD-Rohlinge kaufen zum Zweck der Datensicherung, die Zahlung der DVD-Rohlinge erfolgt über EC-Karte per Lastschriftverfahren.
Ist es dann zulässig, als Beispiel folgenden Buchungssatz zu konstruieren:
4810 Bürobedarf
1410 Vorsteuer
an
1310 Bank
oder muss zuerst gegen Verbindlichkeiten aus LL. verbucht werden und erst bei Abbuchung vom Konto gegen dann wieder die Verbindlichkeiten gegen die Bank?
meiner Auffassung nach muss Valuta (Bankbelastung = Lastschrift) erfolgt sein, ansonsten ist ja die Zahlung noch nicht efolgt, also die Kosten, die zur Buchung geführt haben, noch nicht angefallen.
mal angenommen ein imaginäres Einzelunternehmen würde CD /
DVD-Rohlinge kaufen zum Zweck der Datensicherung, die Zahlung
der DVD-Rohlinge erfolgt über EC-Karte per
Lastschriftverfahren.
da zwischen Kauf und Abbuchung sowohl Tage verstreichen als auch Fehler passieren können, wäre ich mehr für den „Umweg“ über LL-Verbindlichkeiten. Wenn die Abbuchung schon erfolgt ist, wenn der Vorgang verbucht wird, ist das natürlich entbehrlich.
ich sekundiere Christian exc, aus pur pragmatischen Motiven: Wenn man nicht stur über Kreditoren bucht, und zwar alles, was sich darüber buchen lässt, kommt man mit dem selbst angerichteten Durcheinander unweigerlich und heillos ins Schwimmen. Abgesehen davon, dass man damit auf viele sekundäre Informationen verzichtet, die man bei konsequenter Verwendung der Personenkonten mühelos haben kann. Wichtig ist halt, dass man nicht den Teufel mit dem Beelzebub austreibt und den gleichen Müll, aus dem man eigentlich herauswill, durch „CpD“ wiederbelebt.