Pendlerpauschale: Streichung verfassungswidrig?

Von: , Frage gestellt am Di, 30. Okt 2007

Hallo,

Angeblich könnten jetzt bei der Pendlerpauschale (2007) anfallenden Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer berücksichtigt werden.

Es wird überall, bis zum 31.November, empfohlen, ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bei Finanzamt zu stellen.

Oder soll man bis zur Steuererklärung warten und die vollen Kilometer angeben und dann Einspruch einreichen, wenn das Finanzamt sich quer stellt?

In voraus Danke für Ihre Antworten!

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: Pendlerpauschale: Streichung verfassungswidri

    Servus,

    bisher ist nur über die Frage des Freibetrages höchstrichterlich entschieden (noch nicht durch das Verfassungsgericht), nicht über die Frage, ob die aktuell unveränderte Regelung zum eingeschränkten Abzug wie Werbungskosten grundsätzlich verfassungskonform ist oder nicht.

    Über die Frage der Berücksichtigung bei der Veranlagung kann noch gar nicht entschieden sein, weil noch niemand zur ESt 2007 veranlagt worden ist.

    Eintragung eines Freibetrages führt automatisch zur Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Da wird der Effekt des Freibetrages dann wieder rückgängig gemacht.

    Es kommt extrem selten (nie?) vor, dass das Verfassungsgericht eine angegriffene Steuernorm - selbst wenn sie für nicht verfassungskonform erkannt wird - rückwirkend aufhebt und nicht bloß dem Gesetzgeber aufgibt, für die Zukunft was anderes zu machen. Das ist auch in diesem Fall nicht zu erwarten.

    Fazit: Ob der mit der "Pendlerpauschale" getriebene Aufwand zum Ergebnis passt, muss im Einzelfall wohl überlegt werden.

    Schöne Grüße



    MM

    • Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Pendlerpauschale: Streichung verfassungswid

      Also selbst wenn man die Steuern nach der Steuererklärung und nach dem "negativen" Ausgang vor dem BVG zrückzahlen muss, hat man bis dahin ein zinsloses Darlehen gehabt.
      *g*

      Schöne Grüße
      JoKu

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Pendlerpauschale: Streichung verfassungswid

        Ob das stimmt?
        ich habe mich eben so ein bissen erkundigt und
        hinzu können so genannte Aussetzungszinsen kommen, aber wie hoch die Zinsen ausfallen werden, weiss ich nicht. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Pendlerpauschale: Streichung verfassungswid

          Ob das stimmt?
          ich habe mich eben so ein bissen erkundigt und
          hinzu können so genannte Aussetzungszinsen kommen, aber wie
          hoch die Zinsen ausfallen werden, weiss ich nicht.
          Dann müssten aber viele Leute in Deutschland Aussetzungszinsen zahlen,
          das gäbe ein schönes Geschrei.

          Schöne Grüße
          JoKu

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Pendlerpauschale: Streichung verfassungswid

      Hallo,

      viele Dank für die schnelle Antwort.

      Ich würde noch gerne wissen, was meinen Sie eingentlich mit der getriebenen Aufwand? Soweit ich weiß, kann man nur ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung(per Post) stellen und dann Einspruch einlegen, wenn die Absage von Finanzamt kommt.....später möglicherweise das Geld zurückzahlen, falls sich heraustelllt, die Pendlepauschale rechtens war. Oje..man blickt nicht mehr durch:( Oder liege ich falsch?
      ..bin sehr dankbar für jede Antwort!:) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Pendlerpauschale: Streichung verfassungswid

        Servus,

        erstmal: Aussetzungszinsen fallen bloß an, wenn die mit einem Verwaltungsakt festgesetzten Zahlungen ausgesetzt (d.h. vorübergehend nicht fällig gestellt) werden. Darum gehts in diesem Fall nicht. Die Zinsen, von denen die Rede ist, sind die, die sich ein Steuerpflichtiger in dem Zeitraum zwischen Lohnsteuerabzug und Einkommensteuerveranlagung spart. Soweit ich weiß, kann man nur ein
        Antrag auf Lohnsteuerermäßigung(per Post) stellen
        Ja, das ist richtig. Das Formular dafür enthält alle wesentlichen Angaben zu einer Einkommensteuererklärung, ist also mit einem ähnlichen Aufwand verbunden. und dann
        Einspruch einlegen, wenn die Absage von Finanzamt
        kommt....
        OK, das ist wegen der genannten Gerichtsurteile ein relativ harmloses Einspruchsverfahren, weil es betreffend den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte von der Verwaltung weisungsgemäß ganz kulant bearbeitet wird. später möglicherweise das Geld zurückzahlen, falls
        sich heraustelllt, die Pendlerpauschale rechtens war.
        OK, das ist die relativ einfachste Handhabung. Wenn bis zur Veranlagung zur ESt aber noch kein Urteil vom Verfassungsgericht vorliegt (das ist wahrscheinlich), kommt dann bei der Veranlagung der ganze Zinnober nochmal: Einspruch gegen den ESt-Bescheid, diesmal mit einer Begründung, die sauber genug ist, dass die Sache mindestens bis zur Rechtsbehelfstelle am FA kommt. Dann Erklärung zur Aufrechterhaltung des Einspruchs (wieder mit Begründung) und Einverständnis zum Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht. Zuletzt ggf. zähneknirschendes Zurückziehen des Einspruchs bzw. Hinnehmen der Einspruchsentscheidung, und dann schließlich Bezahlen.

        So ungefähr das meine ich mit Aufwand.

        Schöne Grüße



        MM

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!