Selbständig? Oder zu geringes Entgelt?


Hallo zusammen,

wenn man als Arbeitsloser ohne Leistungen einen EINMALIGEN Job
(Grafik entwerfen) für ca 400-500Euro anehmen würde…wie ist das zu
versteuern? Was muss getan werden? Man muss sich doch sicherlich
nicht einen Gewerbeschein oder sonst was für einmal holen oder?
Danke im Vorraus
Cas

Hallo,

wenn man als Arbeitsloser ohne Leistungen einen EINMALIGEN Job
(Grafik entwerfen) für ca 400-500Euro anehmen würde…wie ist
das zu versteuern?

Das ist gar nicht mal so einfach wie man meinen könnte. Grund hierfür ist die Kernfrage nach der Nachhaltigkeit der Tätigkeit. Hierbei kommt es wesentlich darauf an, ob eine sog. Wiederholungsabsicht besteht. Wie sieht es denn damit aus ?

VG
Sebastian

Servus,

bei einer einmaligen Tätigkeit - zumal diese in der Regel nicht am Markt akquiriert sein wird - gibts kein stehendes Gewerbe. Also kein Gewerbebetrieb, sondern sonstige selbständige Arbeit.

Die Regeln zur Ermittlung der Einkünfte für die ESt sind die gleichen wie bei einem kleinen Gewerbebetrieb: Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben = Einkünfte.

Da es sich offenbar nicht um eine nachhaltige Tätigkeit handelt, braucht deren Aufnahme auch nicht beim FA angezeigt zu werden. Es genügt, die Einkünfte mit der ESt-Erklärung aufzuführen, veranlagen zu lassen und gut ist.

Umsatzsteuer spielt im gegebenen Sachverhalt auch keine Rolle.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Wenn man keine Einkommensteuererklärung macht? Ist ja keine Pflicht oder? Musste bis jetzt noch nie eine machen (Studium vor kurzem beendert)
Dh. man kann dem AG eine auch eine Rechnung schreiben?
Lg
cas

Servus,

bei einer einmaligen Tätigkeit - zumal diese in der Regel
nicht am Markt akquiriert sein wird - gibts kein stehendes
Gewerbe. Also kein Gewerbebetrieb, sondern sonstige
selbständige Arbeit.

Die Regeln zur Ermittlung der Einkünfte für die ESt sind die
gleichen wie bei einem kleinen Gewerbebetrieb: Überschuss der
Einnahmen über die Ausgaben = Einkünfte.

Da es sich offenbar nicht um eine nachhaltige Tätigkeit
handelt, braucht deren Aufnahme auch nicht beim FA angezeigt
zu werden. Es genügt, die Einkünfte mit der ESt-Erklärung
aufzuführen, veranlagen zu lassen und gut ist.

Umsatzsteuer spielt im gegebenen Sachverhalt auch keine Rolle.

Schöne Grüße

MM

Hyhy,

naja diese Arbeit ist für einmal vorgesehen. Falls der AG nach ein paar Monaten kommt und ein zweites Plakat will…dann ist das nicht ok? Wäre dann ja auch ein neues Jahr…oder ist das egal?
Lg
cas

Das ist gar nicht mal so einfach wie man meinen könnte. Grund
hierfür ist die Kernfrage nach der Nachhaltigkeit der
Tätigkeit
. Hierbei kommt es wesentlich darauf an, ob eine
sog. Wiederholungsabsicht besteht. Wie sieht es
denn damit aus ?

VG
Sebastian

Servus,

wenn keine anderen Einkünfte vorliegen (aus nichtselbständiger Arbeit z.B.), braucht man bei Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit in der genannten Höhe keine Einkommensteuererklärung abgeben und kann trotzdem eine Rechnung über diesen Betrag schreiben.

Wenn außerdem bloß Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, ist die Grenze 410 € im Jahr (für alles andere außer Lohn zusammengerechnet).

Schöne Grüße

MM

Hallo,
muß man als Arbeitsloser nicht immer eine Einkommensteuererklärung machen, da das Arbeitslosengeld unter den Progressionsvorbehalt fällt?
Wobei hier nur arbeitslos steht, von Arbeitslosengeld war gar nicht die Rede.

Cu Rene

Servus,

wegen „ohne Leistungen“ gehe ich davon aus, dass es keine Bezüge gibt, die unter den Progressionsvorbehalt fallen. Deswegen bin ich auf diese Thematik nicht eingegangen, um die Frage nicht unnötig zu komplizieren. Aber systematisch muss man daran natürlich denken, da hast Du sicher Recht.

Schöne Grüße

MM