hätte jemand die Möglichkeit einer Steuerminderung durch die Investion in eine ETW, und vermietet diese anschließend, dann gibt es folgende Problemstellung für einen beschränkt steuerpflichtigen:
Ausgangslage:
Wohnungskauf erfolgt in 2007 (unbeschränkte Steuerpflicht in D).
Ab 2008 wird man für 3 Jahre in den USA leben und arbeiten. Während dieser Zeit gibt es keinen Wohnsitz in D, daher ist man in D beschränkt steuerflichtig.
Durch Mieteinahmen und Zinsen etc. (alle Einnahmen aus der Wohnung gegen alle Ausgaben gegenrechnen) ensteht aber ein steuerlicher Verlust in der deutschen Steuererklärung (da kein sonstiges positives Einkommen in D), welchen man jeweils in die Folgejahre vorträgt.
Nun die Fragen zur Diskussion:
Besteht die Möglichkeit diese vorgetragenen Verluste (aus der beschränkten Steuerpflicht) mit dem positivem Einkommen einer unbeschränkten Steuerpflicht in den Folgejahren zu verrechnen, sobald man wieder nach Deutschland zurückgekehrt (z.Zt. nach 3 Jahren) ist (was wieder ein Wechsel von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht ist).
Ist der Verlustvortrag zeitlich begrenzt? D.h. kann man auch 7 oder 10 Jahre lange Verluste aus der Steuererklärung vortragen?
Wohnungskauf erfolgt in 2007 (unbeschränkte Steuerpflicht in
D).
Ab 2008 wird man für 3 Jahre in den USA leben und arbeiten.
Während dieser Zeit gibt es keinen Wohnsitz in D, daher ist
man in D beschränkt steuerflichtig.
Für die Jahre mit Umzug ist § 2 Abs. 7 EStG zu beachten, da die Zeiträume der beschränkten Steuerpflicht in die Veranlagung mit unbeschränkten Steuerpflicht einbezogen werden. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
Durch Mieteinahmen und Zinsen etc. (alle Einnahmen aus der
Wohnung gegen alle Ausgaben gegenrechnen) ensteht aber ein
steuerlicher Verlust in der deutschen Steuererklärung (da kein
sonstiges positives Einkommen in D), welchen man jeweils in
die Folgejahre vorträgt.
Besteht die Möglichkeit diese vorgetragenen Verluste (aus der
beschränkten Steuerpflicht) mit dem positivem Einkommen einer
unbeschränkten Steuerpflicht in den Folgejahren zu verrechnen,
sobald man wieder nach Deutschland zurückgekehrt (z.Zt. nach 3
Jahren) ist (was wieder ein Wechsel von der beschränkten zur
unbeschränkten Steuerpflicht ist).
ja
Ist der Verlustvortrag zeitlich begrenzt?
nein
D.h. kann man auch 7
oder 10 Jahre lange Verluste aus der Steuererklärung
vortragen?
beim Verlustvortrag besteht kein Wahlrecht, d.h. er ist zwingend im ersten Jahr, in dem es möglich ist, zu verbrauchen. Nur der Verlustrücktrag kann begrenzt (auch auf 0) werden.