leider habe ich einige meiner Aktiendispositionen voll in den Teich gesetzt und hoffe nun, zumindest steuerlich noch etwas gutes der Geschichte abgewinnen zu können.
Inzwischen weiß ich ja schon (bitte ggf um Korrektur), daß man Verluste aus Aktienspekulationen nicht mit Einkünften einer anderen Einkommensart verrechnen kann.
Aber wie läuft das mit den Einkünften aus Spekulationsgeschäften? Kann ich die innerhalb eines Jahres realisierten Verluste „ewig“ vor mir herschieben (d.h. bis ich ENDLICH mal über DM 1.000,- Spekulationsgewinne komme)?
Muß ich automatisch mein gesamtes Polster gegenrechnen lassen, oder kann ich auch „Stück für Stück“ Verluste gegenrechnen, um dann jeweils die Summe knapp unter DM 1.000,- zu drücken.
Konkret: angenommen ich habe 2000 Verluste in Höhe von DM 5000,- und im kommenden Jahr einen Gewinn von 1.500,-: Muß ich dann saldieren, d.h. mir bleiben für 2002 nur noch Verlustvorträge in Höhe von DM 3.500,- oder kann ich auch nur 500,- gegenrechnen (um auf maximal DM 1.000,- an Gewinnen zu kommen) und habe so für 2002 noch ein Polster von DM 4.500,-?
Hat es eigentlich irgendwelche besonderen Vor-/Nachteile, die Verluste noch in diesem anstatt Anfang nächsten Jahres zu realisieren (beides wäre innerhalb der Spekulationsfrist)?
Aber wie läuft das mit den Einkünften aus
Spekulationsgeschäften? Kann ich die innerhalb eines Jahres
realisierten Verluste „ewig“ vor mir herschieben (d.h. bis ich
ENDLICH mal über DM 1.000,- Spekulationsgewinne komme)?
Wie lange kann ich nicht sagen, aber nach der Neuregelung des vergangenen Jahres kann man Verluste vor- oder rücktragen (jedenfalls hat sich bei mir das Finanzamt nicht beschwert)
Muß ich automatisch mein gesamtes Polster gegenrechnen lassen,
oder kann ich auch „Stück für Stück“ Verluste gegenrechnen, um
dann jeweils die Summe knapp unter DM 1.000,- zu drücken.
Ich vermute eine derartige Praxis wird sich nicht realisieren lassen.
Hat es eigentlich irgendwelche besonderen Vor-/Nachteile, die
Verluste noch in diesem anstatt Anfang nächsten Jahres zu
realisieren (beides wäre innerhalb der Spekulationsfrist)?
Im nächsten Jahr gilt das Halbeinkünfteverfahren d.h. man muß nur noch die hälfte des Gewinns versteuern, kann allerdings auch nur noch die hälfte des Verlustes gegenrechnen. Jedoch wird der vorgetragene Verlust nicht halbiert!
(frei nach einer Sendung der Serie n-tv-Steuern)
für die Spekulationssteuer ist in DE ein Verlustvortrag nicht
erlaubt.
Doch!
§ 23 Abs. 3 EStG:
„…Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt.“
das kannte ich noch nicht (und da bin ich wohl auch nicht alleine)
In den Ausführungsbestimmungen des BA-Kred habe ich immer nur die Variante des LIFO (Last in First Out) - Prinzips gelesen, das die für den Fiskus ideale Variante darstellt. Mir Vorträgen und guter Planung könnte man aber LIFO ein bisschen umgehen, oder zumindest abmildern. Ist eine interessante Überlegung für meine zukünftigen Projekte (wie aus meiner Visitenkarte ersichtlich mache ich Back-Office-Software für Wertpapiergeschäfte).
für die Spekulationssteuer ist in DE ein Verlustvortrag nicht
erlaubt.
Doch!
§ 23 Abs. 3 EStG:
„…Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der
Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten
Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie
dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern
jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der
Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen
Veranlagungszeitraum oder in den folgenden
Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften
nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt.“
das kannte ich noch nicht (und da bin ich wohl auch nicht
alleine)
Nein, auch so mancher Finanzbeamte tut sich da noch schwer.
In den Ausführungsbestimmungen des BA-Kred habe ich immer nur
die Variante des LIFO (Last in First Out) - Prinzips gelesen,
das die für den Fiskus ideale Variante darstellt. Mir
Vorträgen und guter Planung könnte man aber LIFO ein bisschen
umgehen, oder zumindest abmildern.
Es gibt nun schon Direktbanken, die lebenslange kostenlose Depots anbieten. Damit kann man einiges steuern, denn wenn ich Aktien in das eine Depot einkaufe und aus dem anderen verkaufe, habe ich eine klare trennung und nix mehr Lifo )
Ist eine interessante
Überlegung für meine zukünftigen Projekte (wie aus meiner
Visitenkarte ersichtlich mache ich Back-Office-Software für
Wertpapiergeschäfte).
*fg* ich weiß… nur dein Gesicht habe ich nicht so gelb in Erinnerung…