Keine Verstuerung bei Geldgeschäften

Hallo
Wie werden Geldgeschäfte Versteuert? Sprich, wenn man eine Kontoverwaltung für dritten macht. Zählt das dann Als Dienstleistung, oder um Geldgeschäfte, welche ja nicht Versteuert werden.
Vielleicht hat da jemand genauere Gesetzestexte oder ähnliches
Danke

Hallo,
wenn ein Dritter fremdes Vermögen verwaltet und hierfür ein Entgelt vereinbart wurde liegt m.E. ein Dienstvertrag gem. §§ 611 ff BGB vor.
Steuerlich handelt es sich um ein gewerbliche Tätigkeit gem. § 15 (2) EStG. Weiterhin ist der Verwalter gem. § 2 (1+2) UStG Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne, da er gewerblich, selbständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielunsabsicht tätig wird.
Das Entgelt für die Dienstleistung „Kontoverwaltung“ ist ertragsteuerlich Betriebseinnahme und umsatzsteuerlich steuerpflichtiger Umsatz.

Gruß Günter

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