Kapitalertragssteuer

Von: , Frage gestellt am Mi, 7. Nov 2007

Hallo,

erhält man die Kapitalertragssteuer nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung immer in vollem Umfang zurück, oder richtet
sich die Rückerstattung nach dem sonstigen Einkommen ?

Genauer: Gibt es eine festgelegte Einkommensgrenze, bei der man
die gezahlte Zinssteuer nicht wiedererhält oder nur zum Teil.

Danke

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kapitalertragssteuer

    erhält man die Kapitalertragssteuer nach Abgabe der
    Einkommenssteuererklärung immer in vollem Umfang zurück,
    Ja, wenn man dden Sparerfreibetrag von Lediger/Ehepaar 801€/1.602€ nicht überschreitet. (Stand 2007)

    Der übersteigende Betrag wird mit den übrigen Einkünften versteuert.

    Je nach persönlichem Steuersatz bekommt man was zurück oder muss sogar noch nachzahlen.

    Link: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer2.php#anlage...

    Gruß JoKu

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kapitalertragssteuer

      Schönen Dank für den Synchronsprung, der Sparerfreibetrag hat mir noch gefehlt...

      Schöne Grüße



      MM

      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Kapitalertragssteuer

        Schönen Dank für den Synchronsprung, der Sparerfreibetrag hat
        mir noch gefehlt...
        *gg*

        Dir auch schöne Grüße und gute Nacht,
        Jochen

  2. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kapitalertragsteuer

    Servus, erhält man die Kapitalertragsteuer nach Abgabe der
    Einkommenssteuererklärung immer in vollem Umfang zurück, oder
    richtet
    sich die Rückerstattung nach dem sonstigen Einkommen ?
    weder-noch: Sie richtet sich nach der festgesetzten ESt, abzüglich geleisteter Vorauszahlungen, einbehaltener Lohnsteuer und KEST/ZASt. Die festzusetzende ESt richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Genauer: Gibt es eine festgelegte Einkommensgrenze, bei der
    man
    die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht wiedererhält oder nur zum Teil.
    Ja: Das ist grundsätzlich der Grundfreibetrag im ESt-Tarif, 7.664 € zu versteuerndes Einkommen. In allen anderen Fällen richtet sich das nach dem Einzelfall.

    Schöne Grüße



    MM

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!