Kapitalertragssteuer

Hallo,

erhält man die Kapitalertragssteuer nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung immer in vollem Umfang zurück, oder richtet
sich die Rückerstattung nach dem sonstigen Einkommen ?

Genauer: Gibt es eine festgelegte Einkommensgrenze, bei der man
die gezahlte Zinssteuer nicht wiedererhält oder nur zum Teil.

Danke

erhält man die Kapitalertragssteuer nach Abgabe der
Einkommenssteuererklärung immer in vollem Umfang zurück,

Ja, wenn man dden Sparerfreibetrag von Lediger/Ehepaar 801€/1.602€ nicht überschreitet. (Stand 2007)

Der übersteigende Betrag wird mit den übrigen Einkünften versteuert.

Je nach persönlichem Steuersatz bekommt man was zurück oder muss sogar noch nachzahlen.

Link: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer2.php#anlage…

Gruß JoKu

Servus,

erhält man die Kapitalertragsteuer nach Abgabe der
Einkommenssteuererklärung immer in vollem Umfang zurück, oder
richtet
sich die Rückerstattung nach dem sonstigen Einkommen ?

weder-noch: Sie richtet sich nach der festgesetzten ESt, abzüglich geleisteter Vorauszahlungen, einbehaltener Lohnsteuer und KEST/ZASt. Die festzusetzende ESt richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen.

Genauer: Gibt es eine festgelegte Einkommensgrenze, bei der
man
die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht wiedererhält oder nur zum Teil.

Ja: Das ist grundsätzlich der Grundfreibetrag im ESt-Tarif, 7.664 € zu versteuerndes Einkommen. In allen anderen Fällen richtet sich das nach dem Einzelfall.

Schöne Grüße

MM

Schönen Dank für den Synchronsprung, der Sparerfreibetrag hat mir noch gefehlt…

Schöne Grüße

MM

Schönen Dank für den Synchronsprung, der Sparerfreibetrag hat
mir noch gefehlt…

*gg*

Dir auch schöne Grüße und gute Nacht,
Jochen