Servus,
Wenn es im Minijob, 400 EUR-Job oder wie auch immer - das, was
Schüler z.B. haben - keine Lohnsteuerklassen gibt, warum
müssen Sie dann eine Karte abgeben?
entweder aus Vorsicht oder aus Dummheit des Arbeitgebers. Wenn eine LSt-Karte vorliegt (bzw. vorgelegen hat und dieses nachweisbar ist), besteht im Zweifelsfall die Möglichkeit, die ganze Kiste anders abzurechnen, ohne dass es dem dann gekniffenen Arbeitgeber so sehr wehe tut. Es kann auch sein, dass der Arbeitgeber den ganzen Dschungel einfach nicht kapiert oder sich damit nicht abgeben will.
Warum darf ein geringfügig Beschäftigter dann nur 400 EUR
verdienen (sogar der Arbeitgeber pocht darauf, dass ein
etwaiger Mehrverdienst in diesem Fall in den Folgemonat
geschoben werden soll?)
Diese Grenze gilt für die Pauschalierung der Sozialversicherungsbeiträge und dann auch der Lohnsteuer. Wobei von „Schieben in den Folgemonat“ in keinem der fünf Bücher des SGB irgendwo was steht, nebenbei bemerkt. Die solchermaßen zurechtgetürkten Abrechnungen haben eh keinen Wert, für den Arbeitnehmer ist es halt wichtig, so einen betrügerischen Wisch nicht auch noch zu quittieren.
Wieauchimmer: Für Werkstudenten, die mit regulärem Lohnsteuerabzug und ggf. ermäßigtem (nämlich ohne Kranken- und Arbeitslosenversicherung) Gesamtsozialversicherungsbeitrag arbeiten, hat diese Grenze keine Bedeutung. Denkbar ist hier allenfalls, dass ein Arbeitgeber, der in großem Umfang geringfügig Beschäftigte beschäftigt, eine einheitliche Struktur für alle schaffen will, weil die Chose sonst unbezahlbar würde. Ich habe ein solches Vorgehen vor vielen Jahren mal einem Getränkevertrieb vorgeschlagen, bei dem rund 300 Regalauffüller beschäftigt waren. Die (damals noch günstiger) behandelten Schüler und Studenten haben zuerst laut gejault, aber dann wurde es rasch ruhiger und der ganze Komplex wurde dadurch zu erträglichen Kosten verwaltbar.
Also wird automatisch Lohnsteuer vom Lohn abgezogen.
Nicht automatisch, sondern wenn der Arbeitgeber das veranlasst. Wenn er rechnen kann und die Kapazität im Personalbüro hat, tut er das - das ist nämlich für alle Beteiligten am billigsten.
Studenten
haben aber doch besondere Vereinbarungen (keine Kranken-,
Pflege- und Arbeitslosenversicherung – Werkstudentenprivileg)
- wie weiß das der Arbeitgeber, der dem Studenten den
Nettolohn überweist?
Er weiß es nur, wenn man es ihm durch eine Immatrikulationsbescheinigung nachweist. Und genau dann tritt der Fall ein, dass das auch für ihn billiger wird als das Zurechtlügen von 400€-Zettelchen - Voraussetzung wie gesagt, dass sein Rechenknecht das in vertretbarer Zeit verwaltet kriegt, sonst frisst der administrative Aufwand den Vorteil in der Sozialversicherung wieder auf.
Also im Klartext: verdient der Student im Jahr weniger als der
Freibetrag von 7664 € zzgl. Werbekostenpauschale,
zuzüglich Sonderausgaben (z.B. seine Beiträge zur studentischen Krankenversicherung)
bekommt er
100 % der zuvor einbehaltenden Lohnsteuer wieder, oder?
Ja, so ist es. Falls er keine anderen Einkünfte hat und wenn er sich zur ESt veranlagen lässt, sonst nicht.
Was ist mit der Rentenversicherungspflicht? Wo ist die
Geringfügigkeitsgrenze, und bekommt der Student ca. 10 %
weniger Lohn, wenn er sie überschreitet?
Ab 400 € werden die Arbeitnehmeranteile schrittweise aufgebaut bis zum vollen Betrag bei 800€ (Stichwort: Gleitzone). Ob der Student tatsächlich weniger kriegt, ist Verhandlungssache: Schließlich zahlt der Arbeitgeber auch weniger als für einen „Minijobber“ - man kann sich da schon auch da treffen, dass der Werkstudent gleich viel kriegt und trotzdem auch noch was für den Arbeitgeber liegen bleibt. Ist halt ein bissi Rechnerei, das kann man aber im Lohnbüro auf Knopfdruck machen (ich hab die nötige Software nicht hier zu Hause und mag das nicht verexeln).
Schöne Grüße
MM