gleich zum Thema:
Inwiefern sind Einnahmen aus virtuellen Wirtschaftssystemen steuerpflichtig?
Es soll Leute geben, die Spielern „virtuelles Geld“ und „virtuelle Gegenstände“ für die Nutzung in Online-Spielen zur Verfügung stellen.
Dieses Geld und diese Gegenstände existieren nur in dem jeweiligen Spiel. Der Käufer erhält also keine körperlich existierende Ware und kauft auch nicht das entsprechende Spiel. Vielmehr muss er das Spiel bzw. einen Account für das Spiel bereits haben, um das virtuelle Geld und die virtuellen Gegenstände einsetzen zu können.
(Vergleichen Sie dazu auch die AGBs von beispielsweise "www.ingameparadise.de")
Wie müssen die Einnahmen daraus in der Lohnsteuererklärung angegeben werden? (beachten Sie: Frage zielt nicht auf „mich“ sonder allgemein -> siehe 1.Satz „Leute“)
Ab wann handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit?
Und welche weiteren Schritte müsste man (–> nicht ich…) dazu unternehmen um es evtl. als Nebengewerbe anzumelden und bspw. einen Studentenstatus beizubehalten?
Bei manchen Spieleherstellern verstößt der Handel mit virtuellen Gütern gegen deren ABGs und kann zum Ausschluss bzw. der Sperrung des Accounts führen. Inwieweit sind AGBs hinsischtlich gesetzlicher Regelungen rechtskräftig? (Bspw. Schadensersatzansprüche der Unternehmen da die Wirtschaft eines solchen virtuellen Systems beeinflusst und auch u.U. geschädigt werden kann)
Vielen Dank
P.S.: Ich hoffe der Abstraktionsgrad der Frage reicht aus um es als allgemeine Frage gelten zu lassen…
Inwiefern sind Einnahmen aus virtuellen Wirtschaftssystemen
steuerpflichtig?
in dem Moment, wo daraus reale Einnahmen erwachsen, und wo mit dieser Absicht „gespielt“ wird.
Es gibt sehr viele Dinge, für die Geld bezahlt wird, obwohl sie nicht „real“ existieren. Trotzdem sind es Einnahmen, die ggf. zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einkünften führen. Sehr altes historisches Beispiel z.B. die Dienstleistungen einer Prostituierten. Sehr neues Beispiel: Online-Prognose betreffend die eigene Lebenserwartung.
Wie müssen die Einnahmen daraus in der Lohnsteuererklärung
angegeben werden?
Es geht um die Einkommensteuererklärung. Dort handelt es sich um Einnahmen (vermutlich) aus Gewerbebetrieb, anderenfalls aus sonstiger selbständiger Arbeit. Bei den fraglichen Beträgen dürfte es egal sein, ob man das als stehendes Gewerbe ansieht oder nicht.
Und welche weiteren Schritte müsste man (–> nicht ich…)
dazu unternehmen um es evtl. als Nebengewerbe anzumelden und
bspw. einen Studentenstatus beizubehalten?