Buchungsproblem Umsatzsteuer-Erstattungen EU

Hallo,

Ein Umternehmer U in Deutschland kauft von einem Umternehmen A in Österreich einen Artikel von der Webseite (Preis: 149,00 Euro incl. 20% Umsatzsteuer) und bezahlt diesen Preis (149,00 €).

U bucht, trottelig wie er ist, 149 mit 19% Vorsteuer und läßt sich diese 19% vom Finanzamt FA erstatten.

Nun, einige Monate später, sendet U dem A seine USt-ID, und postwendend kamen 20% von 149,00 auf Us Konto.

Wie und wohin bucht der U diese Einnahme weg, und wie wird die Differenz (24.83 € [20%] zu den erstatteten 23,49 [19%] verrechnet?

Nochmal…
Abfolge:
U kauft Artikel 124,17 + 24,83 (20%) = 149,00€
U bekommt vom FA 23,79 erstattet.
U bekommt vom A 24,83 erstattet.

Wie das buchen? Klar ist, daß die vom FA erstatteten 23,79 wieder zum FA müssen.

Welches Konto benutzt man dafür?

Wohin schreiben im Elster-Formular?

Wohin den Differenzbetrag buchen?

Ich hoffe, ich habe denn Sachverhalt verdeutlichen können, wenn nicht, bitte einfach nachfragen!

Dankeschön

Alex

Servus,

bitte zu der angerichteten Suppe nicht noch mehr Wurstelei dazubuchen.

Die falsch gebuchte deutsche Vorsteuer hat mit der Erstattung, die der Lieferant überweist, überhaupt nichts zu tun.

Damit das Ganze auch in drei Jahren nachvollziehbar ist, sollte die falsche Buchung vollständig storniert werden:

(1) per Kreditor an Wareneinkauf 125,21
(2) per Kreditor an abziehbare Vorsteuer 23,79

Diese beiden Buchungen gehören in die Periode, in der die ursprüngliche Buchung stattgefunden hat. Dann kommen auch gleich die Werte für die berichtigte Voranmeldung raus.

Und jetzt wird der Einkauf richtig gebucht:

(3) per Wareneinkauf/innergemeinschaftlicher Erwerb an Kreditor 124,17
(die USt-Buchungen zum innergemeinschaftlichen Erwerb lass ich weg, hoffentlich gibts dazu eine Automatik. Wenn nicht: Bitte melden)

Und jetzt wird, wenn die Zahlung an den Lieferanten und die Erstattung von diesem beide gegen Kreditor gebucht sind, auf dem Kreditorenkonto ein Saldo von Null stehen.

Falls ohne Kontokorrent gebucht wird, sag Bescheid, dann kommt das Ganze nochmal von klar auf verwurstelt übersetzt.

Viel wichtiger als das Buchen ist, dass der Kaufmann sich unbedingt mal anschauen sollte, wann er überhaupt zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Es kann nämlich bei der beschriebenen Handhabung gut sein, dass seine ganze Buchhaltung voll von Vorsteuer-Tretminen ist.

Schöne Grüße

MM