Zahlungsverpflichtungen steuerlich und EÜR aufnehm

Hallo

ich muss die Frage anders stellen offenbar benutzte ich die falschen Ausdrücke.

Angenommen ein Lieferant liefert Ware ohne diese sofort in Rechnung zu stellen. Es besteht ein privates Freundschaftliches Verhältnis. Der Lieferant stellt erst nach 18 Monaten eine Rechnung.

Nun muss der Empfänger der Ware eine St Erklärung und EÜR etc abgeben.

Das Problem ist dass offenbar nun der Gewinn exorbitant hoch ist, was aber real garnicht stimmt da diese Summen ja für den Lieferanten sind.

Meine Frage ist nun:
Wie kann man diese offenen Zahlungsverpflichtungen geltend machen ohne das man anfängt zu Billanzieren etc. Es handelt sich um ein kleines Unternehmen mit vielleicht 15000€ Umsatz.

Ich hoffe nu nist es klarer

danke

Daniel

Hallo,
in der EÜR gibt es sowas kompliziertes nicht, das ist ja genau der Vorteil.

Das Problem ist dass offenbar nun der Gewinn exorbitant hoch
ist,

Dafür wird im Folgejahr (bzw. sobald bezahlt wird) der Gewinn gemindert oder es tritt ein Verlust ein. Der Verlust kann dann unter Umständen auf das/die Vorjahr(e) zurückgetragen werden, womit ein gewisser Ausgleich stattfindet.
Besser wäre es wohl gewesen einen Teil der Ware schon zu bezahlen, damit sowas gar nicht erst passiert.

Cu Rene