Wieviel Steuern zahlen?

Mal angenommen, jemand ist freiberuflich tätig und bekommt etwa 1500 Euro im Monat zusammen, mal mehr, mal weniger (eher weniger). Wenn derjenige keine großartigen Ausgaben abschreiben kann, mit einer Steuerzahlung in welcher Höhe muss er dann ungefähr rechnen? Kann man das schätzen? Könnte da ein Drittel, also 500 Euro im Monat, ungefähr hinkommen?

Vorab: Dies ist eine Schätzung, da Deine Daten nicht gerade sher präzise sind.

Wenn jemand 1500€ im Monat hat, sind das 18.000 im Jahr. Mal angenommen er müsste genau das versteuern, dann käme eine ESt+Kist*SolZ von 2440€ raus, also ca. 200 im Monat (bei einem ledigen).

Irgendwelche Dinge die diese Person absetzen kann sind nicht berücksichtigt (da im Sachverhalt nicht genannt).

Jörg

Hallo,

Vorab: Dies ist eine Schätzung, da Deine Daten nicht gerade
sher präzise sind.

Irgendwelche Dinge die diese Person absetzen kann sind nicht
berücksichtigt (da im Sachverhalt nicht genannt).

Und natürlich auch sonstige steuerpflichtige Einnahmen nicht. Durch die Progression können 18000 Euro mehr im Jahr auch zu über 9000 Euro steuern führen.

Cu Rene

Servus,

das ist zwar „irgendwie schon“ richtig, aber es hilft der Fragestellerin überhaupt nicht, einen Überblick über die dargestellte Situation zu bekommen.

Beiläufig: Auch in Prüfungsklausuren muss man auf solche Angaben wie „bekommt zusammen“ achten: Wir wissen dadurch bereits, dass es keine anderen Einkünfte gibt. D.h. die 18.000 sind erstmal Obergrenze. Zweitens: Einen Selbständigen, der in dieser Situation nicht krankenversichert ist, wird man eine Weile suchen dürfen - d.h. Sonderausgaben werden in jedem Fall in einigem Umfang abzuziehen sein, auch wenn dieser mit den Angaben aus dem Sachverhalt nicht genau bestimmbar ist.

Und auf diese Weise landen wir deutlich unterhalb der schon genannten 200 € p.m. Der Steuerpflichtige aus dem Sachverhalt, für den es offensichtlich ein Leben außerhalb des EStG, sozusagen in Real Life, gibt, ist schon gut bedient, wenn er monatlich 180 € auf die Seite legt. Mehr braucht es nicht.

Schöne Grüße

MM

Servus Verena,

im Sachverhalt liegen keine anderen Einkünfte vor. Außerdem sind die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit (ob sie wirklich freiberuflich ist, sei dahingestellt, das tut hier nichts zur Sache) in etwa gleich den Einnahmen, da keine wesentlichen Betriebsausgaben vorliegen.

Soweit richtig?

Fehlt noch ein wesentlicher Punkt: Was fällt an Sonderausgaben an (vor allem Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherung, Altersversorgung etc.)?

Schöne Grüße

MM

naja mal angenommen, da kämen natürlich noch monatlich um die 150,- krankenversicherung und ein bisschen private rentenvorsorge hinzu. könnte derjenige eigentlich auch unfall- oder haftpflichtversicherungen absetzen? und wie würde man sowas machen, wenn man zB erst mitte des jahres mit einer tätigkeit beginnt? rechnet man den jahresbeitrag dann auf den monat runter?

ich habe immer gelesen, man solle so etwa 30-40% des gehalts zurücklegen, deswegen habe ich das jetzt für diesen fall auch so angenommen. man kann ja auch diese schönen brutto-netto-rechner benutzen, da käme das dann auch auf etwa 500 euro (bei 1500 im monat), bisschen weniger…

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Hallo Verena,

langsam mit die jungen Pferde…!

Ein selbständiger Unternehmer bekommt kein Gehalt. Er bekommt ein Entgelt, ein Honorar oder wie immer man das nennen will für seine Leisrtungen, aber kein Gehalt. Gehaltsempfänger sind nichtselbständig tätig.

Wir greifen also die schon bekannte Zahl Betriebseinnahmen = 18.000 € auf und unterstellen, dass es tatsächlich keine Betriebsausgaben gibt. Damit sind die Einkünfte aus (vermutlich) Gewerbebetrieb = 18.000 €.

So, und jetzt sollen Krankenversicherungsbeiträge von 1.800 € und Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung aus 2004 von 600 € anliegen.

Beides wirkt sich im gegebenen Beispiel voll aus, dazu kommt noch - wenn weder Spenden noch bezahlte Kirchensteuer noch sonstwas aus dieser Gegend anliegt - ein Pauschbetrag von 36 €.

Außergewöhnliche Belastungen sollen nicht vorliegen.

Das zu versteuernde Einkommen ist dann 18.000€ - 2.400€ - 36€ = 15.564 €. Die festzusetzende ESt ist 1.684 €, hier kann man nachschauen:

https://www.abgabenrechner.de/ekst/index.jsp

Wenn die monatlichen Einnahmen von 1.500 € nur für einen Teil des Jahres vorliegen, ändert das nichts am Sonderausgabenabzug. Bei Einnahmen von z.B. 6*1.500 € = 9.000 € (für ein halbes Jahr) ist die festzusetzende ESt bereits Null.

ich habe immer gelesen, man solle so etwa 30-40% des gehalts
zurücklegen, deswegen habe ich das jetzt für diesen fall auch
so angenommen.

Das wird in sehr vielen Existenzgründerleitfäden so benannt, damit sich die Gründer nicht unnötig mit Nebenthemen rumschlagen müssen und dennoch auf der sicheren Seite sind. Dabei ist dann auch noch ein bissel Puffer für Betriebsausgaben drin, die nur nach Ansicht des forschen Gründers welche sind und bei der Veranlagung schon bei ganz oberflächlicher Prüfung rausfliegen. Wenn man diesen grob gegriffenen Wert durch eine genaue Rechnung ersetzen kann, sollte man das jedoch tun.

man kann ja auch diese schönen
brutto-netto-rechner benutzen

die sind für Gehaltsempfänger, als Selbständiger darf man diese Rechner vergessen, es kommt allenfalls zufällig mal etwas heraus, was für beide Situationen passt.

Relativ gute Simulationen kann man mit dem Programm „Elster“ für online-Steuererklärungen rechnen lassen - man muss erfasste Daten nicht zwingend ans FA übermitteln, kann also alle möglichen Situationen durchspielen, ohne dass das irgendwelche seltsamen Folgen hätte. Dabei kann es auch zu systematischen Fehlern kommen, weil die Steuererklärungen immer für das jeweilige Vorjahr sind, also Änderungen vom letzten zum laufenden Jahr nicht berücksichtigt werden. Das ist aber z.B. im geschilderten Fall ohne Bedeutung.

Schöne Grüße

MM