Hallo liebe Wissende,
ich bin gerade etwas verwirrt, habe spaßeshalber mal meine Steuern berechnen wollen. Dazu finden sich bei der OFD Hannover diverse Rechner: http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C363370_N9581…
Nun habe ich mal zum Test im Rechner „Einkommenssteuer“ den Betrag 30.000 im Jahr eingegeben und habe als Ergebnis 5807 € Einkommenssteuer.
Dann habe ich mal im Rechner „Lohnsteuer 2007“ das selbe eingegeben und komme da auf 4783 € Lohnsteuer.
Verwirrung - ich dachte eigentlich, dass das bei einem Arbeitnehmer beides das selbe ist???
Kann mich mal jemand aufklären, wäre echt klasse…
Dank & Gruß
Claus
Servus,
wenn Du bei der Eingabemaske „Einkommensteuer“ genau hinschaust, siehst Du, dass die Eingabe das zu versteuernde Einkommen betrifft.
Zu versteuerndes Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte minus Sonderausgaben minus außergewöhnliche Belastungen minus sonst noch paar einzelne Beträge, die hier keine Rolle spielen.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind Einnahmen (= „Steuerbrutto“) minus Werbungskosten.
In den Lohnsteuertabellen sind die genannten Rechnungen bereits in einer vereinfachten und standardisierten Rechnung enthalten.
Beim Arbeitnehmer dient die Veranlagung zur ESt dazu, diese standardisierte Rechnung beim Lohnsteuereinbehalt durch die konkrete im Einzelfall zu ergänzen und anzupassen, wenn er dieses wünscht („Antragsveranlagung“).
Daher der Unterschied.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
vorab schon mal danke, wobei ich lügen würde, wenn ich sage, dass ich nun viel schlauer bin…
wenn Du bei der Eingabemaske „Einkommensteuer“ genau
hinschaust, siehst Du, dass die Eingabe das zu versteuernde
Einkommen betrifft.
Zu versteuerndes Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte
minus Sonderausgaben minus außergewöhnliche Belastungen minus
sonst noch paar einzelne Beträge, die hier keine Rolle
spielen.
Soweit klar, wenn ich meine Steuererklärung mache, dann sehe ich das ja immer, z.B. 20.000 Bruttoeinkommen, 600 weg für Fahrt zur Arbeit, 300 für Fortbildung, 100 für Verpflegungsmehraufwand, also nur 19k zu versteuern.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind Einnahmen (=
„Steuerbrutto“) minus Werbungskosten.
s.o., oder?
In den Lohnsteuertabellen sind die genannten Rechnungen
bereits in einer vereinfachten und standardisierten Rechnung
enthalten.
Okay, verstehe ich noch so halb…
Beim Arbeitnehmer dient die Veranlagung zur ESt dazu, diese
standardisierte Rechnung beim Lohnsteuereinbehalt durch die
konkrete im Einzelfall zu ergänzen und anzupassen, wenn er
dieses wünscht („Antragsveranlagung“).
Und hier endete das Verständnis 
Kannst du mir die Passagen zur Lohnsteuer noch mal DAU-mäßig erklären?
Tausend Dank,
Claus
Servus,
bei der Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer werden den jeweiligen „Steuerbrutto“-Werten Lohnsteuerwerte zugeordnet. Dabei wird „so getan“, als wären Werbungskosten und Sonderausgaben schon bekannt, es werden eine Art „Standardwerte“ dafür berücksichtigt.
Deswegen ist der Lohnsteuerwert in Klassen I und IV immer systematisch kleiner als der Wert, der sich für ein zu versteuerndes Einkommen in gleicher Höhe berechnen würde. Die verschiedenen schrittweisen Abzüge aus der Berechnung des zu versteuernden Einkommens sind da schon drin.
Wenn jetzt jemand höhere Werbungskosten oder Sonderausgaben hat als die Beträge, die in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet sind, kann er sich zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Da wird dann der Rest (den der Arbeitgeber ja nicht kennen kann) berücksichtigt.
Zurück zur Frage: Wenn man in einen ESt-Rechner einen Betrag als „zu versteuerndes Einkommen“ eingibt, und dann mit dem gleichen Betrag in einen LSt-Rechner reingeht, sind bei Klassen I und IV die Lohnsteuerwert immer mehr oder weniger deutlich niedriger als die ESt-Werte aus dem ESt-Rechner. Es geht dabei ja um zwei verschiedene Dinge: Das zu versteuernde Einkommen von jemandem, der 12*5.000 € Gehalt hat, wird immer niedriger sein als 12*5.000 €.
Schöne Grüße
MM