Steuerliche Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit

Hallo zusammen:

Ich habe eine Frage zu einem Punkt des Formulars, welches man ausfüllen muss, wenn man eine gewerbliche Tätigkeit anmelden will.

Unter Punkt 3 werden ja „Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen“ erwartet. Unter anderem soll man dort Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anführen.

Gehen wir mal von folgendem fall aus:
Ein Arbeitnehmer arbeitet für Unternehmen A als Angestellter und verdient durch diese Tätigkeit ca 8000-9000 Euro im Jahr.

Außerdem arbeitet er als freiberuflicher Dozent für zwei verschiedene Institutionen. Die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit belaufen sich auf ca 3800 Euro im Jahr.

Werden diese beiden Beträge dann einfach addiert, wenn es um die Ermittlung der Vorrauszahlung geht?
Ich frage mich halt, warum man da nochmal das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit anführen muss. Darauf zahlt man ja sowieso schon Lohnsteuer. Da scheint es mir recht hart, wenn das dann auch noch in die Berechnung der Einkommenssteuer mit einfließt.

Kann mir jemand sagen, ob sich das so verhält? Oder liege ich damit falsch?

Das ist ganz simpel: Du kannst ja nur eine fiktive zu zahlende Einkommensteuer ermitteln wenn Du alle Einkünfte hast. Die Lohnsteuer die man als Arbeitnehmer abgezogen bekommt werden bei der Ermittlung der Vorauszahlungen selbstverständlich berücksichtigt.

Jörg

Hallo Jörg,

erstmal danke für die Antwort. Wie müsste man sich das mit der Berücksichtigung der Lohnsteuer vorstellen? Kennst du dich da aus? Wird die schon gezahlte Lohnsteuer dann einfach von der zu zahlenden Einkommenssteuer abgezogen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ganz genau! Es wird eine voraussichtlich zu zahlende Einkommensteuer anhand aller vorliegender Einkünfte ermittelt. Dann werden die Abzugsteuern angerechnet (Lohnsteuer, Zinsabschlag, etc.). Der Rest ist dann die Vorauszahlung die zu entrichten ist.