Hallo zusammen:
Ich habe eine Frage zu einem Punkt des Formulars, welches man ausfüllen muss, wenn man eine gewerbliche Tätigkeit anmelden will.
Unter Punkt 3 werden ja „Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen“ erwartet. Unter anderem soll man dort Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anführen.
Gehen wir mal von folgendem fall aus:
Ein Arbeitnehmer arbeitet für Unternehmen A als Angestellter und verdient durch diese Tätigkeit ca 8000-9000 Euro im Jahr.
Außerdem arbeitet er als freiberuflicher Dozent für zwei verschiedene Institutionen. Die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit belaufen sich auf ca 3800 Euro im Jahr.
Werden diese beiden Beträge dann einfach addiert, wenn es um die Ermittlung der Vorrauszahlung geht?
Ich frage mich halt, warum man da nochmal das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit anführen muss. Darauf zahlt man ja sowieso schon Lohnsteuer. Da scheint es mir recht hart, wenn das dann auch noch in die Berechnung der Einkommenssteuer mit einfließt.
Kann mir jemand sagen, ob sich das so verhält? Oder liege ich damit falsch?