Gebrauchtwagen ohne Abmeldung verkauft

Hallo,

angenommen man verkauft ein PKW mit Kaufvertrag. In diesem bestätigt der Käufer den Erhalt von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Der Verkäufer hat den Wagen aber noch nicht abgemeldet! Weiter angenommen der Käufer holt den PKW mit roten Nummernschildern ab, die alten Nummernschilder behält der Verkäufer.

Nun geht der Verkäufer mit dem Kaufvertrag und den alten Nummerschildern zur Zulassungsstelle.

Kann der Verkäufer den Wagen so noch abmelden?

Kann der Käufer den Wagen überhaubt anmelden, wenn der Verkäufer noch nicht zur Zulassungsstelle gefahren ist um diesen PKW abzumelden?

Bitte um Antworten,
Vielen Dank,
Frank Flox

Hallo,

in diesem Fall hätten Käufer und Verkäufer ein Problem: Der Verkäufer kann das Fzg. nicht abmelden, da er dazu den Brief und den Schein bräuchte. Der Käufer wiederum kann das Fzg. nicht ab- oder auf seinen Namen ummelden, da er die Kennzeichen nicht hat.

Auch, wenn es meistens gut geht und dann für beide Parteien am bequemsten ist: Niemals ein Fzg. angemeldet verkaufen!

In so einem Fall würde ich als Verkäufer schnellstens mit den Kennzeichen und dem Kaufvertrag zu seiner zuständigen Zulassungsstelle gehen (auch, wenn der Käufer in einem anderen Zulassungsbezirk wohnen würde).

Beste Grüße
Guido

und den Schein bräuchte. Der Käufer wiederum kann das Fzg.
nicht ab- oder auf seinen Namen ummelden, da er die
Kennzeichen nicht hat.

Der Käufer muß das Auto nicht abmelden. Zur Anmeldung brauchst Du die alten Kennzeichen nicht. Das Auto und der KFZ-Brief reichen völlig aus.

Nun geht der Verkäufer mit dem Kaufvertrag und den alten
Nummerschildern zur Zulassungsstelle.

Kann der Verkäufer den Wagen so noch abmelden?

Meines Wissens braucht man den KFZ-Schein und den KFZ-Brief dazu. Wenn beides nicht vorhanden ist gibt ein Problem.

Kann der Käufer den Wagen überhaubt anmelden, wenn der
Verkäufer noch nicht zur Zulassungsstelle gefahren ist um
diesen PKW abzumelden?

Na klar. Wenn der Käufer das Fahrzeug und den KFZ-Brief hat, kann er das Fahrzeug anmelden.

Wenn das Fahrzeug aber vorher nicht abgemeldet wurde, laufen KFZ-Steuer und KFZ-Versicherung weiter. Der Verkäufer kann ja nicht beweisen, dass er das Fahrzeug nicht mehr hat (dazu hätte er es abmelden müssen).

Hallo Nordlicht,

Der Käufer muß das Auto nicht abmelden.

Richtig, er kann es auch gleich auf seinen Namen ummelden.

Zur Anmeldung brauchst
Du die alten Kennzeichen nicht. Das Auto und der KFZ-Brief
reichen völlig aus.

Zur Anmeldung nicht, denn dann wäre das Fzg. ja abgemeldet und die Plaketten von den Kennzeichen wären entwertet.
Da das Fzg. ja noch auf den Verkäufer zugelassen ist, nennt sich das ganze Ummeldung. Die alten Kennzeichen werden natürlich gebraucht, weil ja die alten Plaketten entwertet werden müssen.

Beste Grüße
Guido

Noch einmal zum Verständnis…
… sowohl zum Abmelden als auch zum Ummelden braucht man KFZ-Brief, KFZ-Schein (bzw. die ZB2 und ZB1) und die Kennzeichen!