Gehalt / Beitragspflichtige Einnahmen

Hallo,

für den Zuschuss bei der Riesterrente müssen ja 3% der Beitragspflichtige Einnahmen von 2006 im Jahr 2007 eingezahlt worden sein. Nun bin ich immer davon ausgegangen, dass dies in der Praxis das Bruttogehalt ist.
Nun habe ich den Hinweis bekommen, das jedoch damit der Betrag gemeint ist, welcher auf dem Zettel „Meldebescheinigung zur Sozialversicherung“ steht. Dieser Betrag ist in meinem Fall höher als das Bruttogehalt. Damit habe ich zwar immer noch mehr als 3 % eingezahlt, jedoch würde mich nun interessieren, wie sich der Betrag „Beitragspflichtige Einnahmen“ berrechnet.

Vielen Dank!!

Servus,

gemeint ist Beitragspflicht zur Sozialversicherung.

Generell sind steuerfreie Bezüge auch sozialversicherungsfrei. Ein Betrag an SV-pflichtigen Einnahmen, der höher ist als das Steuerbrutto, kann nur durch eine zeitliche Verschiebung im Rahmen der „Märzklausel“ zustande kommen: Einmalzahlungen, die bis 31.03. des Folgejahres anfallen (Boni, Prämien, wasauchimmer), werden dem SV-Brutto des vorhergehenden Jahres zugerechnet und zählen dort zu den SV-beitragspflichtigen Einnahmen. In dem Jahr, in dem sie gezahlt werden, fallen sie im Gegenzug weg.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

danke für die Antwort.
Das heißt also für die Planung des eigenen Riesterbeitrages in 2007: Es reicht nicht das gesamte Einkommen von 2006 zu betrachten und davon min. 3% in 2007 einzuzahlen, sondern ich muss auch die Sonderzahlungen bis März 2007 berücksichtigen (also die höhere Gesamtsumme, die auf der Meldebescheinigung zur SV steht)?

Servus,

ja, der dort bescheinigte (und gemeldete) Betrag sind die (zur Sozialversicherung) beitragspflichtigen Einnahmen, die diesem Kalenderjahr zugeordnet werden.

Schöne Grüße

MM