Hallo,
wie wird folgendes Zenario in Deutschland behandelt:
Vater ist Deutscher und lebt in Deutschland. Mutter und leibliches Kleinkind leben in Österreich. Die Mutter bezieht dort so etwas wie ein Kindergeld. Mutter und Tochter sind öfters beim Vater zu Besuch. Eltern sind unverheiratet.
Nun zu meinen Fragen:
- Darf der Vater auf der Lohnsteuerkarte ein volles Kind (mit 1) eintragen?
- Darf in Deutschland auch ein Kindergeld (evtl. anteilig?) bezogen werden?
- Kann der Vater ein Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende in der Steuererklärung geltend machen?
- Kann der Vater Freibeträge, aufgrund des Kindes, in der Steuererklärung geltend machen?
- Gilt hier ledig, da unverheiratet oder getrennt lebend, in der Steuererklärung?
Wenn jemand auch nur eine einzelne Frage beantworten kann, bitte sehr gerne! Danke im voraus!
Ciao,
Andy
Hallo,
wie wird folgendes Zenario in Deutschland behandelt:
Vater ist Deutscher und lebt in Deutschland. Mutter und
leibliches Kleinkind leben in Österreich.
Die Frage zum Kinderfreibetrag ergibt sich aus § 32 Abs. 6 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__32.html
Der Vater kann den vollen Freibetrag ansetzen.
Die Mutter bezieht
dort so etwas wie ein Kindergeld.
Das Kindergeld wird aber angerechnet.
- Darf der Vater auf der Lohnsteuerkarte ein volles Kind (mit
- eintragen?
ja
- Darf in Deutschland auch ein Kindergeld (evtl. anteilig?)
bezogen werden?
nein
nach § 62 und § 63 EStG hat der Vater zwar grundsätzlich einen Kindergeldanspruch. Dieser wird aber vom Anspruch der Mutter verdrängt, siehe § 64 EStG, da dort das Kind gemeldet ist
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__64.html
- Kann der Vater ein Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende
in der Steuererklärung geltend machen?
nein, da ihm kein Kindergeld zusteht
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__24b.html
- Kann der Vater Freibeträge, aufgrund des Kindes, in der
Steuererklärung geltend machen?
welche meinst du?
- Gilt hier ledig, da unverheiratet oder getrennt lebend, in
der Steuererklärung?
ja ledig, da nicht verheiratet
Schöne Grüße
C.
Hallo,
Darf der Vater auf der Lohnsteuerkarte ein volles Kind (mit
- eintragen?
ja
Aber nur übers Finanzamt! Das Einwohneramt ist nur für die Eintragung von Kindern unter 18 Jahren zuständig die in Deutschland wohnen.
Gruss Sid
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Wow!!
Hätte nicht gedacht das diese Fragen so schnell und präzise beantwortet werden!
Dankeschön!