Wert eines Wirtschaftsgutes/ Privateinlage

Hallo,

Es geht um den Wert eines Wirtschaftsgutes bei nachträglicher Privateinlage.

Ist es relevant, ob man hinterher degressiv oder linear abschreibt?
Dh. z= Zeitraum zw. Kauf und Gründung des Gewerbes

Wert des WG bei Kauf, linear abschreiben. 1. Jahr betrachnten und auf z herunterrechnen =
Wert des WG bei Privateinlage

Wenn der Gewerbetreibende dann degressiv abschreibt, hätte er den Wert des WG zuvor auch degressiv berechnen müssen?

Wenn das Gewerbe im gleichen Jahr erst gegründet wurde, gibt es dann bessere Wege solch ein WG steuerlich geltend zu machen?

Servus,

der Übergang von der linearen zur degressiven Abschreibung ist nicht zulässig - § 7 Abs 3 Satz 4 EStG.

Bei der Einlage eines Wirtschaftsgutes sind die AHK um AfA zu kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Einlage entfallen - § 6 Abs 1 Nr. 5 S 2 EStG.

Fazit: Wenn der Steuerpflichtige gerne steuerlich wirksame AfA verschenkt, schreibt er ein WG, das erst nach Anschaffung ins BV eingelegt wird, degressiv ab.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Fazit: Wenn der Steuerpflichtige gerne steuerlich wirksame AfA
verschenkt, schreibt er ein WG, das erst nach Anschaffung ins
BV eingelegt wird, degressiv ab.

Hallo Martin May,
danke für die Antwort.

Ok, den Zusammenhang verstehe ich nicht. Wieso würde hier etwas „verschenkt“ werden, bei degressiver Abschreibung?

In beiden Fällen, würde wie bereits von Dir erwähnt, die Abnutzung pro Monat vom AHK abgezogen. Danach vom gleichen Wert degressiv oder linear abgeschrieben?

Wenn der Betrieb aufgrund von Anschaffungen oder Neugründung im 1. Jahr besonders viel Abschreiben möchte, ist doch die degressive AfA günstiger?

Servus,

Ok, den Zusammenhang verstehe ich nicht. Wieso würde hier
etwas „verschenkt“ werden, bei degressiver Abschreibung?

weil der AfA-Betrag, der sich auf den Zeitraum zwischen Anschaffung und Einlage bezieht und sich deswegen nicht steuerlich auswirkt, bei degressiver AfA viel höher ist als bei linearer.

Wenn der Hut schon brennt und Liquidität auf alle Fälle vor Rentabilität geht, kann man sicherlich unter Umständen (kommt auf den Zeitraum an, der zwischen Anschaffung und Einlage liegt) mit degressiver AfA ein paar Euro Liquidität herausholen. Aber auf die gesamte Nutzungsdauer betrachtet hat man bei Einlage ins BV eine Zeit lang nach der Anschaffung in jedem Fall mit degressiver AfA eine deutlich geringere Auswirkung auf die Steuerbelastung als mit linearer.

Schöne Grüße

MM