Erbschaftssteuer Eltern - Kind

Hallo!

Angenommen ein Elternteil (das andere ist bereits verstorben) will seinem einzigen Kind möglichst kostenarm ein gemischtes Vermögen aus Immobilien und Geld/Aktienanlagen übertragen.

Wie stellt er/sie das am besten an, auch im Hinblick auf die Änderungen im Steuerrecht? Ab welchem Immobilienanteil wäre das alte oder das neue Recht günstiger? Wie sieht die Sache aus, wenn Immobilien heute, evtl. noch nach altem Recht, verschenkt würden und das restliche Vermögen beim späteren Tod (innerhalb/außerhalb von 10 Jahren) vererbt würde?

Würde ein eingetragener Nießbrauch daran etwas ändern?

Kann man da irgendwelche Grenzwerte definieren, z.B. Immobilien bis zu Wert X lieber erst später, höhere Werte lieber sofort…? Oder lieber alles splitten, also Immoblilien von einem Wert y jetzt, den Rest später etc.? Und wie sieht es in der Hinsicht mit Geldvermögen aus?

Gibt es vielleicht irgendwo eine Tabelle o.ä., in der das übersichtlich aufgeschlüsselt aufgestellt ist?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Anne

Hallo Anne,

Angenommen ein Elternteil (das andere ist bereits verstorben)
will seinem einzigen Kind möglichst kostenarm ein gemischtes
Vermögen aus Immobilien und Geld/Aktienanlagen übertragen.

kostenarm ist in diesem Zusammenhang wohl nicht so ganz das richtige Wort. Ich nehme an, dass der bestimmten Person eher steuergünstig vorschwebte, gell !? :wink:

Wie stellt er/sie das am besten an, auch im Hinblick auf die
Änderungen im Steuerrecht?

Also bis vor kurzem hätte man in der Tat noch deutlicher sagen können, dass man noch in diesem Jahr aktiv werden sollte. Für bestimmte Vermögen stimmt dies auch nach wie vor.
Allerdings haben sich nun ja Herr Koch und Herr Steinbrück vorletzte Woche zu „wesentlichen“ Eckpunkten durchringen können.

Die Freibeträge in Sachen Schenkung/Erbschaft sollen demnach drastisch ansteigen (teilweise mehr als verdoppelt). Allerdings gilt dies nur für nahe Angehörige. Will also heißen, nur noch Ehepartner und Kinder profitieren, all diejenigen, die weiter vom Erblasser entfernt sind (abstammungstechnisch gesehen), für die wird es teurer.

Ab welchem Immobilienanteil wäre
das alte oder das neue Recht günstiger?

Das kann man ohne genaue Detailkenntnisse nicht sagen. Was man aber sagen kann ist, dass das Einfamilienhaus, indem der Erblasser/Schenker wohnt, auch nach der neuen Rechtslage sehr schonend übertragen werden kann.
Wegen der bereits erwähnten Erhöhung der Freibeträge (Ehepartner von vormals 307.000 auf 500.000 Euro und jedes Kind von ehemals 205.000 auf 400.000 Euro) kann man also das Einfamilienhaus selbst nach dem Wegfall der alten und verfassungswidrigen Bewertungsansätze auch nach neuem Recht so verschenken, dass kein „finanzieller Verlust aufgrund der Besteuerung“ eintritt. Immobilien werden auch zukünftig mit einem 10 % tigen Bewertungsabschlag behandelt. In Summe sollte das Eigenheim damit vor allem Zugriff geschützt sein.

Anders kann die Sache hingegen bei fremdvermietetem Immobilienvermögen aussehen. Insbesondere dann, wenn man die Freibeträge mehrfach nutzen muss (Einfamilienhaus und fremdvermietetes Gebäude). Hinzu kommt bei vermietetem ImmoVermögen, dass dies natürlich durch due geänderten Bewertungsmaßstäbe deutlich höher eingestuft wird.
Je nach Sachlage kann es (!!) es hier dann in der Tat sinnvoll sein, noch in diesem Jahr etwas zu machen. Dabei reicht die Bandbreite von der Umwandlung in Betriebsvermögen über die Gründung einer Personengesellschaft welche nicht gewerblich geprägt ist, bis hin zum Nießbrauch. Während die Variante „Betriebsvermögen“ nur in bestimmten Fällen zur Anwendung kommt (Volumen und Akzeptanz von u.U. teuren Nebenwirkungen),ist das andere Extrmum Nießbrauch auch eher „out“. In den meisten Fällen wird wenn eine GbR gegründet.

Wichtig, sind ausreichend Kinder vorhanden, könnte man aber auch ein „größeres“ ImmoVermögen aus dem man Einkünfte aus VuV bezieht, selbst nach der neuen Rechtslage gut übertragen.

Wie sieht die Sache
aus, wenn Immobilien heute, evtl. noch nach altem Recht,
verschenkt würden und das restliche Vermögen beim späteren Tod
(innerhalb/außerhalb von 10 Jahren) vererbt würde?

Ja, alles was heute verschenkt wird, wird nach altem Recht behandelt. Dabei könnte man dem Kind heute „nur“ einen Anteil in Höhe von 205.000 Euro schenken. Der Rest wäre dann mit dem neuen Freibetrag aber auch den neuen Bewertungsmaßstäben in der Zukunft zu verschenken. HIerzu gilt aber auch -im Falle des Einfamilienhauses- wieder das Gesagte von oben.

Würde ein eingetragener Nießbrauch daran etwas ändern?

Nein ! Der Nießbrauch ist aus andererlei Hinsicht vielleicht interessant. Er stellt jedoch steuertechnisch gesehen bereits seit einigen Jahren ein Auslaufmodell dar. Zumindest was die Vererbung von Immobilienvermögen angeht.

Kann man da irgendwelche Grenzwerte definieren, z.B.
Immobilien bis zu Wert X lieber erst später, höhere Werte
lieber sofort…? Oder lieber alles splitten, also
Immoblilien von einem Wert y jetzt, den Rest später etc.? Und
wie sieht es in der Hinsicht mit Geldvermögen aus?

Das ist eine sehr zentrale Frage. In der Tat muss man den heute geltenden sog. Steuerwert des Immobilie ermitteln. Daraus kann man dann die jeweiligen Gestaltungsoptionen ableiten.
Allerdings ist auch schon bekannt, wie in Zukunft bewertet wird, bzw. werden soll. Man muss dazu sagen, dass die ganze Sache noch durch die Parlamente gehen muss. Allerdings wird da nicht mehr viel kommen. Von daher muss man dann ausrechnen, ob der neue Wert nicht auch durch die neuen Freibeträge abzudecken wäre. Wäre dem so, müsste man heute keine Entscheidungen diesbezüglich treffen.

VG
Sebastian

Nachtrag Aktien bzw. Geld

Angenommen ein Elternteil (das andere ist bereits verstorben)
will seinem einzigen Kind möglichst kostenarm ein gemischtes
Vermögen aus Immobilien und Geld/Aktienanlagen übertragen.

Das Problem an der Sache ist, dass man den Schenkungsfreibetrag nur einmal alle 10 Jahre in Höhe von aktuell 205.000 Euro und in Zukunft in Höhe von 400.000 Euro pro Kind hat.

Das heisst also, dass der Freibetrag u.U. nicht ausreicht, weder nach der alten noch nach der neuen Rechtslage, um ein Gesamtvermögen bestehend aus Immobilie und Geldvermögen zu übertragen.
Das ist nun wieder vom jeweiligen Sachverhalt abhängig. Ab einer gewissen Gesamtgröße an Barvermögen, welches nicht benötigt wird und welches daher in Aktien angelegt ist (z.B.), werden heute (!) noch Empfehlungen ausgesprochen, dieses Geld in eine Immobilie anzulegen. Der Gedanke dahinter ist, dass Geldvermögen immer schon sehr „ungünstig“ war - aus Sicht der Schenkung bzw. Vererbung.
Allerdings kommt es hier wie gesagt auf die Größenordnung an.

Im Übrigen und das sagt Dir auch jeder Steuerberater, sollte man mal allgemein darüber nachdenken, ob der Staat tatsächlich soviel Schenkungsteuer aufgrund der Tatsache bekommt, dass GELD verschenkt wird !?!? Da fällt mir ein, momentan wäre ein guter Zeitpunkt Aktien zu verkaufen - die Kurse stehen gut :wink:

Hallo!

Ich dachte bei meiner Frage eigentlich nicht an ein Einfamilienhaus, sondern an eine etwas größere Angelegenheit, die auch Vermietung und Verpachtung mit einschließt.

Interessant wäre bei der Fragestellung vor allem, mit welchem Wert eine Immobilie heute steuerlich bewertet würde, d.h. wieviel Einfluss sie auf die Freibeträge hätte. Mit wieviel % vom Verkehrswert müsste man denn steuerlich nach altem Recht kalkulieren? Und mit wieviel von neuem Recht? Kurz gefragt, hätte man eine Immobilie, die nach neuem Recht noch gerade steuerfrei vererbt/verschenkt werden kann, bliebe dann nach altem Recht noch etwas Freibetrag übrig oder würden dabei dann schon Steuern anfallen?

Ich glaube, da haben wir den springenden Punkt des Ganzen. Vielleicht kann man die finanziellen Mittel auch erst mal außen vor lassen. An deren Bewertung scheint sich nicht soviel zu ändern. Aber inwieweit ändert sich die Bewertung von Immobilien aus steuerlicher Sicht?

Kommt man da im Hinblick auf die Freibeträge nach neuem oder altem Recht günstiger weg? Irgendwo muss doch auch ein Grenzwert sein, ab dem entweder das alte oder das neue Recht besser ausfällt. Genau dieser Grenzwert wäre für mich interessant.

Kurz ausgedrückt: Eine Immobilie, die nach neuem Recht mit 400000 bewertet wird, wird die heute mit mehr oder weniger als 205000 bewertet? Und wo liegt ihr momentaner Verkehrswert?

Wichtig wäre es auch, zu wissen, wie das Ganze betrachtet wird, wenn z.B. heute ein Teil verschenkt und 5 Jahre später der Rest vererbt würde. Zählt dann altes oder neues Recht oder eine Mischung von beidem? Theoretisch wäre es z.B. denkbar, heute genau soviel zu verschenken, was die alten Freibeträge abdeckt und den Rest zu vertagen und die dann geltenden Freibeträge abzüglich der heute in Anspruch genommenen auszunutzen. Wäre das möglich? Z.B. wegen der günstigeren Bewertungsgrundlage heute die Immobilien und später wegen der höheren Freibeträge die Geldanlagen/Aktien.

Was ich jetzt nicht verstanden habe: Warum sollte man die Aktien jetzt verkaufen? Um das Geld langsam versickern zu lassen, anstatt es offiziell zu vererben :wink:?

Sollen eigentlich die Steuersätze für das Vermögen jenseits des Grenzwerts auch geändert werden und wenn ja, wie?

Besser wäre es auf jeden Fall, dazwischen die 10 Jahre abzuwarten, aber die Zeit könnte zu knapp werden.

Auf jeden Fall danke ich Dir für Deine Hilfe!

Viele Grüße

Anne