Hallo zusammen,
ich habe bezüglich des Steuerrechts eine Frage.
Sachverhalt:
Jemand wohnt beruflich bedingt nicht mehr an seinem Erstwohnsitz, da er 200 km entfernt eine Beschäftigung aufgenommen hat. Die Person hat dort seinen Zweitwohnsitz angemeldet und ist normalerweise unter der Woche auch dort. Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, da die Person an seinem Erstwohnsitz lediglich eine nicht abgeschlossene Wohnung im Elternhaus besitzt und dafür keine Miete zahlt. Die Person fährt mindestens 2-mal im Monat zum Erstwohnsitz, da er dort noch im Sportverein tätig ist und den Kontakt zur Familie und Freunden aufrechterhalten will.
Kann die Person die Fahrtkosten steuerlich absetzen. Falls ja unter welchem Punkt:
-
Wege Wohnung – Arbeitsstätte (aufgrund des Erstwohnsitzes). Falls dieser Punkt zutrifft sind dann alle tatsächlich durchgeführten Fahrten absetzbar?
-
Fahrtkosten für Heimfahrten (wie viele Fahrten kann er steuerlich absetzen)?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß Sannsibar
Hallo zusammen,
ich habe bezüglich des Steuerrechts eine Frage.
Sachverhalt:
Jemand wohnt beruflich bedingt nicht mehr an seinem
Erstwohnsitz, da er 200 km entfernt eine Beschäftigung
aufgenommen hat. Die Person hat dort seinen Zweitwohnsitz
angemeldet und ist normalerweise unter der Woche auch dort.
Mal von steuerlichen Gesichtspunkten abgesehen, könnte es sein, dass bei dieser Konstellation der Zweitwohnsitz als Hauptwohnsitz gelten würde.
Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, da die
Person an seinem Erstwohnsitz lediglich eine nicht
abgeschlossene Wohnung im Elternhaus besitzt und dafür keine
Miete zahlt.
Genau, deshalb ist es keine doppelte Haushaltsführung. Und genau deshalb wären Fahrten zu den Eltern hier reines Privatvergnügen. Was auch sonst?
Die Person fährt mindestens 2-mal im Monat zum
Erstwohnsitz, da er dort noch im Sportverein tätig ist und den
Kontakt zur Familie und Freunden aufrechterhalten will.
Kann die Person die Fahrtkosten steuerlich absetzen. Falls ja
unter welchem Punkt:
- Wege Wohnung – Arbeitsstätte (aufgrund des Erstwohnsitzes).
Falls dieser Punkt zutrifft sind dann alle tatsächlich
durchgeführten Fahrten absetzbar?
Die Fahrkosten von der "Zweit"wohnung zur Arbeitsstätte wären für jeden Arbeitstag einmal und nur für die einfache Strecke ansetzbar. Im Moment wären das also 30ct je Kilometer. Ob nun voll oder erst ab dem 21. Kilometer wird sich noch zeigen.
- Fahrtkosten für Heimfahrten (wie viele Fahrten kann er
steuerlich absetzen)?
Keine. Sie wären absetzbar, wenn dort ein eigener Hausstand unterhalten würde.
Aber ganz konkrett käme es einfach mal auf den Versuch an.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß Sannsibar