Zinsfreistellung

Hallo,

ich hoffe, hier kann mir jemand GANZ EINFACH erklären, wie das mit dieser Zinsfreistellung läuft. Blicke da nämlich gar nicht durch :frowning:

Soweit ich mitbekommen habe, hat jede Bank von sich aus den früher erteilten Freistellungsauftrag halbiert. Man hat ja als Single jetzt nur noch 801 Euro frei, oder?

Angenommen Person A hat den richtigen Überblick verloren, welche Bank jetzt welchen Auftrag von ihm hat. Und insgesamt reicht das mit den 801 Euro sowieso bei ihm nicht.

Meine Frage: Was passiert, wenn er z.B. bei Bank A einen Freistellungsauftrag über 300 Euro hat, dort aber im Januar 2008 für das Jahr 2007 dann 350 Euro Zinsen erhält? Von den 50 Euro wird wohl eine Steuer abgezogen. Stimmt das? Bekommt er dann z.B. nur 330 Euro gutgeschrieben? Und kann er die „fehlenden“ 20 Euro bei der Steuererklärung irgendwie angeben? Oder macht das nur dann Sinn, wenn er insgesamt (also bei mehreren Banken zusammen) weniger als 801 Euro Zinsen erhalten habe?

Ist es besser bzw. einfacher, wenn er nur bei 1 Bank einen zu geringen Freistellungsauftrag hat und damit dort eine größere Differenz zwischen Freistellung und erzielten Zinsen oder kann er das auch bei mehreren Banken einfach so laufen lassen und die Unterschiede bei der Steuererklärung insgesamt eintragen?

Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.

Mit ahnungslosen Grüßen
Findus

Hallo,

ich hoffe, hier kann mir jemand GANZ EINFACH erklären, wie das
mit dieser Zinsfreistellung läuft. Blicke da nämlich gar nicht
durch :frowning:

Um es kurz zu machen. Es ist in der Summe egal, wie man vorgeht, nach der Steuererklärung kommt am Ende immer das selbe Ergebnis raus. Im Prinzip ist die Kapitalertragsteuer nichts anderes als die Lohnsteuer bei Arbeitnehmern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

Soweit ich mitbekommen habe, hat jede Bank von sich aus den
früher erteilten Freistellungsauftrag halbiert. Man hat ja als
Single jetzt nur noch 801 Euro frei, oder?

Nicht ganz halbiert, abr 801 Euro (inkl. Werbungskostenpauschbetrag) stimmt. Was die Banken im einzelnen gemacht haben, haben sie den Kunden mitgeteilt.
Im neuen Jahr bekommt man von jeder Bank eine Bescheinigung über die Zinsen, einbehaltene Zinsabschlagsteuer etc. In der Regel steht da auch drin, in welche Zeile der Anlage Kap (und ggf. weiterer) die Beträge gehören. Im Prinzip muß man nun „einfach“ alles zusammenzählen und dort eintragen und die entsprechenden Originalbescheinigungen der Banken beilegen. Daraus wird dann je nach persönlichem Steuersatz berechnet, ob man Steuer nachzahlen muß oder etwas erstattet bekommt.
Eine wesentliche Vereinfachung gibt es nur, wenn man weniger als die 801 Euro Kapitaleinkünfte hat und keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Dann kann man in der Einkommensteuererklärung einfach ankreuzen, daß es so ist und spart sich die ganzen Beträge einzeln anzugeben.
Hoffe einige Klarheiten beseitigt zu haben.

Cu Rene

Danke! Das hilft mir auf alle Fälle schon mal weiter.

Gruß
Findus