Bei der Abschreibung wird ja getrennt zwischen dem Kaufpreis, der auf das Grundstück entfällt und dem, der auf die Wohnung entfällt. Wenn im Vertrag nichts geregelt ist, wie bestimmen die Finanzämter das dann?
Bei der Abschreibung wird ja getrennt zwischen dem Kaufpreis,
der auf das Grundstück entfällt und dem, der auf die Wohnung
entfällt. Wenn im Vertrag nichts geregelt ist, wie bestimmen
die Finanzämter das dann?
NEIN, es gibt Bodenrichtwertabellen, da schaut dann der finanzbeamte rein (kannst du auch mal schon vorher machen, ich glaube beim Grundbuchamt, eher aber im Bauamt), da steht, wieviel DM der qm da wo du dein haeusle hast wert hat, das zieht er vom preis ab und er weiss, welchen kaufpreis das haeusle hatte…
shob
der „nette“ Finanzbeamte rechnet nach der Drittel-Methode, die ziemlich ungünstiger sein kann.
Das beste ist selber rechnen. So mancher SB beim FA hakt dann ab
)
LG
C.h.
Normalerweise…
…geht das Finanzamt bei gängigen Verhältnissen (also ohne Besonderheiten beim Grund und Boden z.B. wegen übergroßer Fläche oder Giftmüll im Boden) von 10% (bei Eigentumswohnungen) und 20% (bei übrigen Wohngrundstücken) der Anschaffungkosten als Grundstücksanteil aus (etablierte Vereinfachungsregel). Bodenrichtwerte helfen nur bedingt, da sie für ganze Straßenzüge und teilweise für ganze Bezirke festgelegt werden. Daher werden sie nicht in jedem Fall vom Fiskus akzeptiert.
Es ist auch nicht davon auszugehen, daß das Finanzamt einen Bodenwert aus dem Kaufvertrag ohne weiteres übernimmt, wenn dieser merklich von der o.g. Vereinfachungsregel abweicht, da den Leuten vom Amt bekannt ist, warum der einheitliche Kaufpreis im Vertrag aufgeteilt und der Bodenwert künstlich klein gehalten wird.
Raúl Rivaldo