Geringwertige Wirtschaftsgüter -brutto oder netto?

Hallo liebe www-Fachleute !

bei GWGs gilt ja in diesem Jahr noch die Anschaffungssumme von 410 Euro.

Hier gilt ja, sofern man vorsteuerabzugsberechtigt ist, immer der Nettowarenwert, also ohne Märchensteuer.

Wenn nun ein Selbständiger, der zwar monatlich seine USt.-Voranmeldung einreichen muss, aber leider keine VSt. abziehen kann, da er ausschliesslich USt.-freie Erträge erzielt (Provisionseinnahmen), sich nun ein GWG für 400 Euro zuzüglich MwSt. kauft, gilt dann auch dabei, dass es ein GWG bleibt, oder zählt der Bruttopreis von ca. 440 Euro, da er die Vorsteuer ja nicht zurückbekommt ?

Gruß, Kristian

In diesem Fall gilt 410+19%=487,90 als Obergrenze für GWG. Nach dem Wortlaut des §6(29 EStG kommt es nicht darauf an ob die Vorsteuer abzugsfähig ist.

Joerg