Steuererklärung - nicht am Arbeitsort gemeldet

Bezüglich folgendem Sachverhalt einige Fragen:

Wenn man an einen Ort bspw. München arbeitet sich dort aber nicht angemeldet hat, warum auch immer, und dann seine Steuererklärung zum Finanzamt der Stadt schickt, in welcher man gemeldet ist, kann das zu Problemen führen? Dabei Interessiert mich insbesondere der Fall, wie geht der Antragsteller mit Fahrtkosten um, die während vom Wohnort (hier München) zum Arbeitgeber anfallen? Schreibt der Betroffene nun die Adresse des Wohnorts in die Erklärung oder die Adresse des ‚offiziellen‘ Hauptwohnsitzes? Wobei die zweite Option ja offensichtlich falsch wäre!

Gruß
xjohn_doex

Servus,

entscheidend für die Zuständigkeit des FA (und beiläufig auch für den Ansatz von Wegen Wohnung-Arbeitsstätte) ist nicht, wo der Steuerpflichtige gemeldet ist, sondern wo er tatsächlich wohnt. Verstöße gegen das Meldegesetz kümmern das FA nicht.

Schöne Grüße

MM

Dann verstehe ich das richtig, dass es dem Finanzamt kein Problem bereitet wenn sie die Steuerkarte an Max Mustermann in Nürnberg schicken, aber das Finanzamt Nürnberg eine Steuererklärung von Max Mustermann mit Wohnsitz in München erhalten. Hauptsache die eTin stimmt überein?

Gruß
xjohn_doex

Hallo erstmal,

das ist eine ganz normale Geschichte für alle Leute mit doppelter Haushaltsführung. Zuständiges FA ist immer das FA am Hauptwohnort. Wenn doppelte Haushaltsführung im steuerlich akzeptierten Umfang vorliegt, dann wird unterschieden zwischen den Heimfahrten und den Fahrten Wohnung (am Arbeitsort) und Arbeitsplatz.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

Dann verstehe ich das richtig, dass es dem Finanzamt kein
Problem bereitet wenn sie die Steuerkarte an Max Mustermann in
Nürnberg schicken,

die Steuerkarte wird von der Gemeindebehörde verschickt, nicht vom FA.

Die Probleme könnte Max Mustermann kriegen, wenn nämlich das FA München mit der Stadt Nürnberg Kontakt nimmt, um die Chose mit der doppelten Haushaltsführung zu klären. Vom FA wird der Verstoß gegen das Meldegesetz nicht verfolgt, aber die beteiligten Kommunen könnten sich dafür interessieren.

Wiz schreibt „Hauptwohnort“, das ist ganz wichtig: Es kommt drauf an, wo wer wie wohnt, nicht darauf, wo er sich wie meldet.

Die Meldeverhältnisse sind steuerlich zwar nicht im Sinn eines Beweises relevant, aber im Sinn von Indizien schon. Das Thema „Doppelte Haushaltsführung“ ist viel einfacher zu erledigen, wenn die Meldeverhältnisse mit der Realität zusammenpassen.

Zum Nachlesen wegen der Zuständigkeit hier noch § 19 AO:

http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__19.html

Schöne Grüße

MM