Übertragung Wohneigentum zu Lebzeiten

Hallo, ich hätte mal gerne euere Meinung zu folgendem Sachverhalt gehört:

Meine Mutter (55, verwitwet, nicht berufstätig) ist Eigentümerin von zwei Eigentumswohnungen, die letzten Monat vollständig abbezahlt wurden. In der einen wohnt sie selbst, in der anderen wohnt meine Oma unentgeltlich. Mein Bruder und ich (beide Steuerklasse 1) zahlen ordentlich Steuern. Bei beiden Wohnungen steht im nächsten Jahre eine Sanierung der Außenfassade an, die sich ca. auf DM 20.000,- pro Wohnung beläuft. Meine Mutter kann hierbei wohl nichts steuerlich geltend machen.
Es stellt sich nicht zuletzt deswegen die Frage, ob bzw. unter welchen Umständen es Sinn macht, die Wohnungen auf meinen Bruder und mich zu übertragen. Was meint ihr dazu? Was wäre zu beachten? Welche Kosten wären zu berücksichtigen?

Danke + Gruß

grundsaetzlich gilt: ausgaben können nur da abgezogen werden, wo einnahmen mit gewinnerzielungsabsicht herkommen, ich frage mich, wozu du die wohnung umschreiben willst. renovierungen würden eindeutig in die steuerliche privatsphähre fallen und NICHTABZUGSFAEHIGE kosten der privaten lebensführung sein, es sei denn, du vermietest die wohnungen dann zu einem ortsüblichen mietzins an deine oma und mutter… dann hast du naemlich einkünfte aus vermietung+verpachtung und kannst dabei erhaltungsaufwendungen absetzen… also mal nachrechnen.

miete max 49,9999% unter ortsüblich
./. erhaltungsaufwendungen
= einkünfte, ggf, negativ

wirken sich steuermindern aus - verlustverechnung mit einkünften aus nichtselbständiger arbeit —> niedrigere steuer und daraus folgt erstattung.

ggf. eigenheimzulagebegünstigt und investitionszulagenwürdig dann noch alles…

aber auch eben SCHENKUNGSSTEUER…

am besten du nimmst mal alle papiere und gehst zum steuerberater!

gruss

shob

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Geht nur mit Steuerschwindelei
Hola,

da ich nicht davon ausgehe, daß Ihr nach einer Grundstücksübertragung Eurer Mutter und Oma tatsächlich Miete für Wohnungen abknöpfen wollt, die sie bislang kostenfrei genutzt haben, funktioniert das Ganze nur, wenn Ihr dem Fiskus die Mietverhältnisse vortäuscht. Das steht auf zu wackeligen Beinen und ist außerdem Beschiß an der Allgemeinheit. Zu bedenken sind auch die Übertragungskosten (Notar und Amtsgericht), die - ganz nebenbei - bei einer unentgeltichen Übertragung nicht von der Steuer abgesetzt werden können.

Raúl Rivaldo