Hallo,
mich hätte folgendes Interessiert. Wenn jemand 2 kleine Gewerbe hat, und am Ende des Jahres, in dem Einen unterm Strich ein Minus hat und in dem Anderen ein Plus, wie wird das auf dem Steuerbescheid dargestellt? Werden beide zusammengerechnet, oder wird weil eines im Minus ist extra aufgelistet?
das Stichwort hier lautet horizontaler Verlustausgleich. Das heisst, dass bei der Ermittlung der Einkünfte zunächst die Gewinne und Verluste innerhalb derselben Einkunftsart ermittelt bzw. saldiert werden.
heißt dann, dass wenn aus einem Gewerbe z.B. ein Saldo von -500 Euro und aus dem anderen Gewerbe ein Saldo von 5000 Euro herauskommt (Saldo nach GuV), dann im Steuerbescheid bei EINKOMMEN aus selbstständiger Arbeit 4500 Euro steht?
heißt dann, dass wenn aus einem Gewerbe z.B. ein Saldo von
-500 Euro und aus dem anderen Gewerbe ein Saldo von 5000 Euro
herauskommt (Saldo nach GuV), dann im Steuerbescheid bei
EINKOMMEN aus selbstständiger Arbeit 4500 Euro steht?
Ja genau, es werden also die „Erfolge“ (negative und positive) aus den „beiden“ Gewerbebetrieben saldiert. In Summe hast Du dann eine „Bemessungsgrundlage“ i.H.v. 4500 Euronen.
Interessierte Dich jetzt die m.E. relevantere Frage der Besteuerungs wirkung oder die Form/Art der Darstellung im Steuerbescheid ???
Wenn letzteres zutrifft, warum ist das so wichtig ?
es ist ein paar Jahre her, dass ich mich zuletzt mit kleinen Unternehmen in großer Zahl beschäftigt habe, von daher lege ich nicht die Hand dafür ins Feuer, dass das noch so ist.
Ich empfehle aber bei dem Fall, dem die zitierte Auskunft zu Grunde liegt, mal zu prüfen, ob der getrennte Ausweis der Einkünfte aus den beiden Betrieben, bevor sie zusammengerechnet als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausgewiesen werden, nicht andere - verfahrenstechnische - Gründe hat: z.B. zwei Betriebe, die durch zwei Ehegatten betrieben werden, oder bei deren einem die Einkünfte gesondert festgestellt werden.