Einkünfte aus selbstständiger ARbeit

Hallo,
mich hätte folgendes Interessiert. Wenn jemand 2 kleine Gewerbe hat, und am Ende des Jahres, in dem Einen unterm Strich ein Minus hat und in dem Anderen ein Plus, wie wird das auf dem Steuerbescheid dargestellt? Werden beide zusammengerechnet, oder wird weil eines im Minus ist extra aufgelistet?

Vielen Dank schon mal für die Info.

Painter

Hallo,

das Stichwort hier lautet horizontaler Verlustausgleich. Das heisst, dass bei der Ermittlung der Einkünfte zunächst die Gewinne und Verluste innerhalb derselben Einkunftsart ermittelt bzw. saldiert werden.

VG
Sebastian

Hallo Sebastian,

heißt dann, dass wenn aus einem Gewerbe z.B. ein Saldo von -500 Euro und aus dem anderen Gewerbe ein Saldo von 5000 Euro herauskommt (Saldo nach GuV), dann im Steuerbescheid bei EINKOMMEN aus selbstständiger Arbeit 4500 Euro steht?

Vielen Dank nochmal.
Painter

Hallo,

heißt dann, dass wenn aus einem Gewerbe z.B. ein Saldo von
-500 Euro und aus dem anderen Gewerbe ein Saldo von 5000 Euro
herauskommt (Saldo nach GuV), dann im Steuerbescheid bei
EINKOMMEN aus selbstständiger Arbeit 4500 Euro steht?

Ja genau, es werden also die „Erfolge“ (negative und positive) aus den „beiden“ Gewerbebetrieben saldiert. In Summe hast Du dann eine „Bemessungsgrundlage“ i.H.v. 4500 Euronen.

VG
Sebastian

Servus,

fast korrekt, aber die Zahl steht auf dem Bescheid unter „Einkünfte“, nicht unter „Einkommen“.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Habe jetzt die Information bekommen, dass wenn es sich um verschiedene Gewerbe handelt, beide separat aufgeführt werden, also

Einkünfte 1 = -500 €
Einkünfte 2 = 4500 €

Was stimmt nun?

Vielen Dank, Painter

Hallo,

Was stimmt nun?

Interessierte Dich jetzt die m.E. relevantere Frage der Besteuerungs wirkung oder die Form/Art der Darstellung im Steuerbescheid ???
Wenn letzteres zutrifft, warum ist das so wichtig ?

VG
Sebastian

Servus,

es ist ein paar Jahre her, dass ich mich zuletzt mit kleinen Unternehmen in großer Zahl beschäftigt habe, von daher lege ich nicht die Hand dafür ins Feuer, dass das noch so ist.

Ich empfehle aber bei dem Fall, dem die zitierte Auskunft zu Grunde liegt, mal zu prüfen, ob der getrennte Ausweis der Einkünfte aus den beiden Betrieben, bevor sie zusammengerechnet als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausgewiesen werden, nicht andere - verfahrenstechnische - Gründe hat: z.B. zwei Betriebe, die durch zwei Ehegatten betrieben werden, oder bei deren einem die Einkünfte gesondert festgestellt werden.

Schöne Grüße

MM