Zoll bei Umzug von CH nach D

Von: , Frage gestellt am Di, 13. Nov 2007

Hallo zusammen,

ein deutscher Arbeitnehmer hat einigen Monate in der Schweiz gearbeitet und dort eine Wohnung gemietet.
Einige der Möbel wurden in D, einige in CH gekauft.
Alle wurden eine Weile benutzt.

Das Umzugsauto fährt leer in die Schweiz (klar, ab 3,5t keine Vignette kaufen,
sondern an der Grenze eine Schwerlastabgabe zahlen)

Was passiert auf der Heimfahrt nach D beim Zoll?
Ist ja immerhin eine EU-Außengrenze. *g*
Was muss man tun, dass für die eigenen Sachen kein Zoll fällig wird?

Gruß JoKu

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Minuten 1 hilfreich
    Re: Zoll bei Umzug von CH nach D

    Umzugsgut wird normalerweisen nicht verzollt. Also durch den Zoll geht es natürlich schon, aber man muss nix weiter als die Abwicklung zahlen. Allerdings muss man mindestens 1 Jahr und 1 Tag im anderen Land gewohnt haben (so wird es bei Überseeumzügen gehandhabt) wenn man Möbel aus dem Ausland mitbringen möchte. Wenn alle Möbel gebraucht sind, ist es schwer nach zu vollziehen welcher Tisch bereits aus Deutschland mitgebracht wurde und welcher in der Schweiz gekauft wurde. Wenn es allerdings Neuwaren sind, dann muss man natürlich Zoll und Steuern zahlen. Gebrauchtes Umzugsgut ist nicht kostenpflichtig.

    LG
    Jasmin

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