Veräußerungsgewinn bei geerbtem Haus???
Von: , Frage gestellt am Di, 13. Nov 2007
Hallo,
ich suche Hilfe zu folgendem Fall:
Vorgeschichte:
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Frida und ihre Schwester Berta erben (zu gleichen Anteilen) ein Grundstück mit einem kleinen Haus von ihrem Bruder.
Da Frida weit weg wohnt und Berta an dem Haus hängt, beschließen Berta und ihr Mann Bruno, die Schwester auszuzahlen.
Bruno kauft also die Hälfte des Erbes von Frida, so dass nun Bruno und Berta je zur Hälfte Besitzer des Grundstücks mit Haus sind.
Für diesen Kauf wurde angenommen, dass das Haus aufgrund des Alters keinen Wert darstellt. Der Wert des Grundstücks wurde mit 120.000 Euro angesetzt. Bruno hat also die Hälfte des Erbes für 60.000 Euro von Frida gekauft.
Bruno und Berta investieren viel Geld und viele Arbeitsstunden in die Renovierung des Hauses. Sie vermieten das Haus zeitweise an Feriengäste.
Zum Problem:
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Nun wollen Bruno und Berta das Grundstück mit Haus (3 Jahre später) verkaufen. Der Verkaufspreis wird voraussichtlich 210.000 Euro betragen. Es stellt sich also die Frage nach der Versteuerung des Veräußerungsgewinns (in Höhe von 90.000 Euro).
Aus meiner Sicht stellen sich folgende Fragen:
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1. Muss Berta grundsätzlich den Veräußerungsgewinn ihres Teils versteuern? Oder kann mit der Argumentation, dass sie „in die Fußstapfen ihres Bruders tritt“, die Haltedauer der Immobilie quasi um die ihres Bruders verlängert werden. Der Bruder besaß das Haus länger als 10 Jahre.
2. Ist es richtig, dass Bruno seinen Teil des Veräußerungsgewinns grundsätzlich versteuern muss, ohne dass die o.g. Argumentation hier verwendet werden kann?
3. In welcher Form und Höhe können die zur Wertsteigerung des Hauses getätigten Investitionen geltend gemacht werden?
a) Anschaffungen (z.B. Möbel, die mitverkauft werden)
b) Material (Schrauben, Farbe, Tapeten, …)
c) Ausgaben für Handwerker (z.B. Renovierung Fassade)
d) Eigene Arbeitsleistung
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Gruß
Harvey
