Veräußerungsgewinn bei geerbtem Haus???

Von: , Frage gestellt am Di, 13. Nov 2007

Hallo,

ich suche Hilfe zu folgendem Fall:

Vorgeschichte:
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Frida und ihre Schwester Berta erben (zu gleichen Anteilen) ein Grundstück mit einem kleinen Haus von ihrem Bruder.
Da Frida weit weg wohnt und Berta an dem Haus hängt, beschließen Berta und ihr Mann Bruno, die Schwester auszuzahlen.
Bruno kauft also die Hälfte des Erbes von Frida, so dass nun Bruno und Berta je zur Hälfte Besitzer des Grundstücks mit Haus sind.

Für diesen Kauf wurde angenommen, dass das Haus aufgrund des Alters keinen Wert darstellt. Der Wert des Grundstücks wurde mit 120.000 Euro angesetzt. Bruno hat also die Hälfte des Erbes für 60.000 Euro von Frida gekauft.

Bruno und Berta investieren viel Geld und viele Arbeitsstunden in die Renovierung des Hauses. Sie vermieten das Haus zeitweise an Feriengäste.

Zum Problem:
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Nun wollen Bruno und Berta das Grundstück mit Haus (3 Jahre später) verkaufen. Der Verkaufspreis wird voraussichtlich 210.000 Euro betragen. Es stellt sich also die Frage nach der Versteuerung des Veräußerungsgewinns (in Höhe von 90.000 Euro).

Aus meiner Sicht stellen sich folgende Fragen:
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1. Muss Berta grundsätzlich den Veräußerungsgewinn ihres Teils versteuern? Oder kann mit der Argumentation, dass sie „in die Fußstapfen ihres Bruders tritt“, die Haltedauer der Immobilie quasi um die ihres Bruders verlängert werden. Der Bruder besaß das Haus länger als 10 Jahre.
2. Ist es richtig, dass Bruno seinen Teil des Veräußerungsgewinns grundsätzlich versteuern muss, ohne dass die o.g. Argumentation hier verwendet werden kann?
3. In welcher Form und Höhe können die zur Wertsteigerung des Hauses getätigten Investitionen geltend gemacht werden?
a) Anschaffungen (z.B. Möbel, die mitverkauft werden)
b) Material (Schrauben, Farbe, Tapeten, …)
c) Ausgaben für Handwerker (z.B. Renovierung Fassade)
d) Eigene Arbeitsleistung

Vielen Dank für Eure Hilfe!!

Gruß
Harvey

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Veräußerungsgewinn bei geerbtem Haus???

    Servus,

    vermutlich muss der Veräußerungsgewinn nicht versteuert werden, weil die Besitzdauer beim Erblasser zur Ermittlung der Frist dazugerechnet wird. Also 3 Jahre plus Besitzdauer beim Erblasser.

    Schöne Grüße



    MM

  2. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Veräußerungsgewinn bei geerbtem Haus???

    1. Muss Berta grundsätzlich den Veräußerungsgewinn ihres Teils
    versteuern? Oder kann mit der Argumentation, dass sie „in die
    Fußstapfen ihres Bruders tritt“, die Haltedauer der Immobilie
    quasi um die ihres Bruders verlängert werden. Der Bruder besaß
    das Haus länger als 10 Jahre.
    Ja, insoweit findet keine Versteuerung des Gewinns statt. 2. Ist es richtig, dass Bruno seinen Teil des
    Veräußerungsgewinns grundsätzlich versteuern muss, ohne dass
    die o.g. Argumentation hier verwendet werden kann?
    Ja, denn Bruno hat das halbe Haus erworben 3. In welcher Form und Höhe können die zur Wertsteigerung des
    Hauses getätigten Investitionen geltend gemacht werden?
    a) Anschaffungen (z.B. Möbel, die mitverkauft werden)
    b) Material (Schrauben, Farbe, Tapeten, …)
    c) Ausgaben für Handwerker (z.B. Renovierung Fassade)
    Wenn diese als Werbungskosten abgesetzt wurden (Haus war nach Angaben vermietet) definitv keine Ansatzmöglichkeit. Wenn es jedoch anschaffungsnahe Herstellungskosten waren (siehe EStG §6(1) Nr.2 oder auch Urteile des BFH IX IR 52/00 und IX IR 39/97) besteht Ansatzmöglichkeit. d) Eigene Arbeitsleistung
    Keine Ansatzmköglichkeit


    Gruß

    Jörg

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Veräußerungsgewinn bei geerbtem Haus???

      Vielen Dank Jörg!

      Das klingt für mich sehr plausibel.
      Nur der Punkt mit den Eigenleistungen schmeckt mir nicht.
      Hätten sie Handwerker damit beauftragt, könnten sie die Kosten schließlich ansetzen. (Nehmen wir an, sie hätten sie nicht als Werbungskosten geltend gemacht)
      Die Eigenleistung ersetzt die Handwerkerkosten und könnte doch dann auch mit einem angemessenen Wert angesetzt werden. Oder?

      Danke und Gruß
      Harvey d) Eigene Arbeitsleistung
      Keine Ansatzmköglichkeit

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Veräußerungsgewinn bei geerbtem Haus???

        Leider nein, angesetzt werden können Kosten bzw. Aufwendungen die man hat bzw. hatte. Eigenleistungen als fiktive oder ersparte Kosten anzusetzen ist zwar eine beliebte Meinung von "Nicht-Steuer-Fachleuten", widerspricht aber der gesetzl Norm von Werbungskosten (§9 EStG: "Werbungskosten sind AUFWENDUNGEN.....")

        Jörg

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Veräußerungsgewinn bei geerbtem Haus???

          P.S. der Veräusserungsgewinn erhöht sich auch noch um die seit dem Erwerb in Anspruch genommene Abschreibung.

          Jörg

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