[USt] Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Auslandsumsatz
Von: , Frage gestellt am Di, 13. Nov 2007
Hallo,
mal eine kurze Frage zur Umsätzen mit ausländischen Kunden und der USt./VSt.-Anmeldung:
Angenommen ein Selbständiger A in Deutschland (USt-pflichtig) führt eine Werbungsdienstleistung (z.B. Beratung) für einen Kunden durch, welcher im (EU-)Ausland sitzt.
Auch wenn A diese Diensleistung in Deutschland erbracht hat (z.B. weil er hier im Büro in D die Analysen und Auswertungen erstellt hat) würde nach meinem Dafürhalten A diese Dienstleistung dem Kunden nach §3a Abs. 4 Nr. 2 UStG ohne Berechnung von MwSt. in Rechnung stellen (also rein netto), da die Leistung im Ausland (Sitz des Kunden) steuerbar ist.
Korrekt?
In der USt-Voranmeldung würde er diesen Umsatz in Feld 45 ("Nicht steuerbare Umsätze, Leistungsort nicht im Inland") eintragen.
Darf A dann aus Aufwendungen, die er im Zusammenhang mit diesen Umsätzen hatten, die Vorsteuer in Feld 66 schreiben?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank
