Hallo!
Angenommen ein naher Verwandter stirbt und die Beerdigungskosten übersteigen den Nachlass. Inn welchem Jahr wirkt sich dies (durch die außergewöhnlichen Belastungen) steuermindernd aus.
In dem Jahr des Sterbefalles oder im darauffolgenden?
Gruß jordy
Im Jahr der Zahlung der Kosten! §11 EstG
Jörg