GbR EÜR und nun noch eigene?

Muss man, nachdem man für die GbR die „einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung“ mit den entsprechenden Formularen und der EÜR gemacht hat, auch selbst bei der eigenen Steuererklärung nocheinmal eine EÜR machen?
Oder reicht der Eintrag in der entsprechenden GSE-Zeile?

Falls man keine extra machen muß, wohin dann mit nicht GbR-gebundenen Kosten der Selbstständigkeit?

Muss man, nachdem man für die GbR die „einheitliche und
gesonderte Gewinnfeststellung“ mit den entsprechenden
Formularen und der EÜR gemacht hat, auch selbst bei der
eigenen Steuererklärung nocheinmal eine EÜR machen?
Oder reicht der Eintrag in der entsprechenden GSE-Zeile?

Der Eintrag reicht, da das entsprechende Ergebnis von Amtswegen berücksichtigt wird.

Falls man keine extra machen muß, wohin dann mit nicht
GbR-gebundenen Kosten der Selbstständigkeit?

Die Aufwendungen i.Z.m. der Beteiligung an der GbR, welche nicht von dieser getragen werden, sind dann Sonderbetriebsausgaben. Diese müssen ebenfalls im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung erklärt werden…

Gruß

Tommel